Prozess

Nervös und ängstlich: Heute sagt Skandal-Prinz Marius vor Gericht aus

04.02.2026

Ältester Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit in 38 Punkten angeklagt.

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© Getty Images / Osloer Gefängnis
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Im Vergewaltigungs-Prozess gegen den ältesten Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wird am Mittwoch die Aussage des Angeklagten erwartet. Dieser sei laut seiner Verteidigerin nervös, so zitiert sie der stern: "Er hat große Angst vor der ganzen Situation", 

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Schwerwiegende Vorwürfe

Zum Auftakt am Dienstag hatte Marius Borg Høiby nur kurz zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung  genommen: Er bestritt Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch mehrerer Frauen. Andere Straftaten - wie Fälle von häuslicher Gewalt, Sachbeschädigung und Drogenmissbrauch sowie Verkehrsvergehen - gab der 29-Jährige teilweise zu.

Die Vorwürfe gegen den Norweger wiegen schwer: In 38 Punkten ist Høiby  angeklagt, darunter wegen vier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht - eine davon mit Geschlechtsverkehr. Außerdem soll er die Frauen gefilmt haben. Laut seiner Verteidigerin hatte er nach eigener Einschätzung mit allen Frauen einvernehmlichen Sex. 

© GettyImages


Das sind die Vorwürfe


Der Sohn der Kronprinzessin aus einer früheren Beziehung ist bisher in 38 Punkten angeklagt. Die Vorwürfe sind unter anderem

  • vier Vergewaltigungsdelikte
  • sexuelle Belästigung
  • Misshandlung in engen Beziehungen
  • häusliche Gewalt
  • Morddrohungen
  • Vandalismus
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Verstößen gegen Besuchsverbote
  • Drogenbesitz und Drogenverkauf
  • © Instagram

Weitere Delikte

Insbesondere die Vorwürfe der Sexualdelikte weist er zurück. Die ersten Vorwürfe waren 2024 laut geworden - seitdem ist ihre Zahl stetig gewachsen. Zuletzt kamen erst vor einigen Wochen sechs weitere Anklagepunkte hinzu: So soll Marius Borg Høiby etwa 3,5 Kilo Marihuana aufbewahrt und transportiert haben und mehrfach zu schnell Motorrad gefahren sein.

Bei einigen der Delikte sollen von Marius selbst angefertigte Videos vorliegen, die auch zu Beweiszwecken herangezogen werden.  

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