Algerier verurteilt
15-Jährige in Abbruchhaus vergewaltigt: Fünfeinhalb Jahre Haft
21.05.2025Das Opfer (15) und ihre erst 14 Jahre alte Freundin wurden von zwei Algeriern in einen Hinterhalt gelockt - dabei wurde die 15-Jährige mit Todesdrohungen zur Duldung von Geschlechtsverkehr genötigt. Der Haupttäter kassierte dafür fünfeinhalb Jahre Haft. Sein Freund kam frei.
Wien. Weil er in einem leer stehenden Bürogebäude in der Brigittenau ein 15 Jahre altes Mädchen vergewaltigt und geschlechtlich genötigt haben soll, ist ein 32-Jähriger Mittwochmittag am Landesgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage hatte ihm zur Last gelegt, die 15-Jährige und eine um ein Jahr jüngere Freundin der Minderjährigen gemeinsam mit einem 24-Jährigen in das illegal bewohnte Haus gelockt zu haben. Dort kam es dann zum Missbrauchs-Horror.
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Die inkriminierten Vorgänge spielten sich in der Nacht auf den 26. Oktober 2024 in Räumlichkeiten in dem illegal bewohnten Haus ab. Die Mädchen hatten die beiden erwachsenen Männer, die sie bereits kannten, unvorsichtigerweise in das Gebäude begleitet - aus Sicht des Gerichts vermutlich deshalb, weil sie sich weitere Suchtmittel erwarteten. Der Nordafrikaner (32) habe in weiterer Folge die 15-Jährige mit dem Umbringen bedroht und sie damit zur Duldung von Geschlechtsverkehr genötigt und weitere sexuelle Handlungen vorgenommen. Danach nahm er an der 14-Jährigen Handlungen vor, die den Tatbestand der geschlechtlichen Nötigung erfüllten, wobei er sie mit einer täuschend echt aussehenden Schusswaffenattrappe einschüchterte.
Die beiden Mädchen hatten die Algerier kurz vor der Tat am Keplerplatz in Favoriten kennengelernt. Sie machten sich für den Abend des 25. Oktober ein Treffen aus und erwarteten sich "eine Party", wie es in der Urteilsbegründung der Richterin hieß. Stattdessen habe der 32-Jährige die 15-Jährige in einen Raum dirigiert und ihr erklärt, niemand würde sie hören, "wenn du schreist".
Die 15-Jährige erlitt Würgemale, Hämatome, Abschürfungen und Kratzer, die psychischen Folgeschäden dürften aber weit gravierender ausgefallen sein. Sie habe während der Vergewaltigung "geweint und gebetet", hatte sie der Polizei erklärt.
Sein 24-jähriger Landsmann und Mitangeklagter wurde vom Vorwurf freigesprochen, zur Vergewaltigung einen Tatbeitrag geleistet zu haben. Er wurde wegen sexueller Belästigung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Und durfte den Verhandlungssaal als freier Mann verlassen. Beide Urteile sind rechtskräftig.