Salzburg

18 Monate Haft wegen Wiederbetätigung

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Drei Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen -  das Urteil ist rechtskräftig.
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Der 38-jährige Angeklagte ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg von den acht Geschworenen einstimmig wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Der Mann erhielt 18 Monate Haft, drei Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.