4.100 €-Rechnung
Amok-Drohung am Mädchenklo: Schülerin muss Einsatz zahlen
04.11.2025Für die "vorsätzlich falsche Notmeldung" muss eine 18-Jährige HLW-Schülerin laut Sicherheitspolizeigesetz tief in die Tasche greifen. Zudem drohen ihr auch strafrechtliche Konsequenzen von bis zu drei Jahren Haft.
Vrlbg. Nachdem im Frühjahr ein Droh-Schriftzug in der Mädchentoilette der Rankweiler HLW, der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, für einen Großeinsatz der Polizei und viel Verunsicherung gesorgt hatte, wurde nach Angaben der Exekutive inzwischen eine 18-jährige Schülerin als Urheberin ausgeforscht.
- Großeinsatz nach Drohung in Bank in Favoriten
- Riesen-Einsatz in Salzburg: Mann kündigte Geiselnahme in Zug an
Die Amokdrohung wurde gegen 8.45 Uhr als Schriftzug auf einem WC gefunden und Pics davon sofort an die Polizei und an die Bildungsdirektion weitergeleitet. Schüler, die sich nicht sicher fühlten, durften nach Hause gehen. Tags darauf wurde der Unterricht online abgehalten. Donnerstag war dann wieder ganz normal Unterricht.
Das Mädchen ist laut Polizei geständig, ein nachvollziehbares Motiv habe sie nicht nennen können. Die Einsatzkosten in Höhe von rund 4.100 Euro wurden der Schülerin nun in Rechnung gestellt. Zudem drohen gerichtliche Folgen - kommt Landzwang zur Anklage, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft verhängt werden.
Die Polizei betonte erneut, dass jede Form von Drohung - auch als vermeintlicher "Scherz" - strafbar ist. Die Verrechnung der Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze ist im Sicherheitspolizeigesetz (§ 92a SPG) geregelt.