Neue Regelung ab 1. April

AMS vermittelt Bordell-Mitarbeiter

27.02.2014

Ab 1. April müssen Bordelle 
alle Sexdienstleisterinnen
 anmelden.

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Wirbel in der Bordell-Branche: Die Finanzverwaltung verschickt derzeit Aufforderungen an die Betreiber diverser Etablissements, dass ab 1. April alle „Sexdienstleisterinnen“ anzumelden sind und die Tätigkeiten „gemäß den tatsächlichen Verhältnissen“ zu besteuern sind. Sprich: Für alle nicht selbstständigen Tätigkeiten im Bordell (auch Kellnern, Putzen) ist Lohnsteuer etc. zu entrichten. Bisher machten einige von einer Pauschalregelung Gebrauch. Im Falle der Arbeitslosigkeit würde daraus auch der Anspruch auf Vermittlung durch das AMS folgen. Vermittelt das AMS also künftig Bordell-Mitarbeiter?

Jobs als Prostituierte hat AMS nicht im Programm
„Jedenfalls keine Stellen als Prostituierte“, heißt es beim AMS. Das sei wegen „Sittenwidrigkeit“ ohnehin gesetzlich verboten. Bei Reinigungskräften oder Kellnerinnen sieht es anders aus – ebenso, wenn arbeitslose Bordell-Mitarbeiter die Branche wechseln wollen.

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