In Salzburger Hotel
Bademeister ergaunerte mit Bademantel-Trick 850.000 Euro
31.03.2026Der Bademeister kassierte für erfundene Pfandzahlungen für geliehene Handtücher und Bademäntel mehr als 850.000 Euro.
Sbg. Ein Bademeister ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Veruntreuung von 850.000 Euro zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten, davon 16 Monate auf Bewährung, verurteilt worden. Zudem kassierte er eine Geldstrafe von 1,6 Millionen Euro. Der Beschuldigte soll als Mitarbeiter eines Hotelbetriebes im Pinzgau in den Jahren von 2018 bis 2024 ein Pfand für geliehene Handtücher und Bademäntel verbucht haben, obwohl er die Zahlungen laut Anklage erfunden hat, und das fiktive Pfand selbst kassiert haben soll.
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Lebensstil von Freundin finanziert
20 Euro Pfand für ein Handtuch, 37 Euro Pfand für einen Bademantel: Dutzende Male täglich, und das sechs Jahre lang, soll der Bademeister diese Beträge in die Kasse getippt haben. Die Gäste gab es zwar, die Ausleihe nicht. Und so habe der Mann die Aus- und Rückgabe von Handtüchern und Bademänteln gegen Pfand bloß vorgetäuscht und das jeweils fiktive Pfand selbst kassiert. Insgesamt seien das mehr als 850.000 Euro gewesen.
Der Pinzgauer war bei seinem Prozess am Dienstag grundsätzlich geständig, beteuerte aber immer wieder, dass es viel weniger Geld gewesen sei. Ein Gutachten zeigte, dass die Beträge kontinuierlich über sechs Jahre hinweg gestiegen sind. Der Mann habe bis zu 3.000 Euro in einer Woche kassiert. Mit dem Geld aus diesem Pfand-Trick soll er den gehobenen Lebensstil seiner Freundin finanziert haben.
Videoaufnahmen überführten Verdächtigen
Das Minus auf dem Pfandkonto des Pinzgauer Hotelbetriebs fiel erst nach mehreren Jahren auf. Als Ursache für den hohen Negativsaldo am Pfandkonto vermutete man zunächst einen Softwarefehler im Computersystem des Betriebes. Schließlich wurde festgestellt, dass genau an jenen Tagen, an denen der Beschuldigte in der Badewelt Dienst hatte, es besonders viele Pfandrückgaben gab. Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera halfen dabei, den Schwindel aufzudecken.
Er wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Zudem muss der Angeklagte 800.000 Euro an das betroffene Hotel zurückzahlen. Zudem muss er 850.000 Euro wegen Veruntreuung an die Republik zahlen. Die Strafe beträgt insgesamt 1,6 Millionen Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.