Prozess am 6. März

Bim-Entführer drohen bis zu zwei Jahre Haft

21.02.2017

Der Mann wurde wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen angeklagt.

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© Symbolbild/APA
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Der ehemalige Mitarbeiter der Wiener Linien, der im Jänner unbefugt eine Straßenbahn gefahren hatte, muss sich am 6. März vor Gericht verantworten. Der 36-Jährige wurde wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen angeklagt, die Strafe nach Paragraph 136 Strafgesetzbuch, Absatz zwei, beträgt bis zu zwei Jahre Haft. Den Prozess wird Richter Roman Palmstingl leiten.

Am 21. Jänner hatte der 36-Jährige die Bim in Wien-Liesing in Betrieb genommen. Als er sah, dass der Fahrer der Straßenbahnlinie 60 in der Station Rodaun aufs Klo gegangen war, fuhr er einfach los. Der 36-Jährige kam mit der Garnitur zwei Stationen weit, ehe die Wiener Linien den Strom abdrehten und so die Bim stoppten. "Bei den Haltestellen hat er noch die Durchsage gemacht, dass niemand in den Zug einstigen soll, dass es eine Sonderfahrt ist", berichtete damals die Polizei.

Als der "echte" Bim-Lenker nach seiner kurzen Pause zurückkehrte, war sein Zug weg, obwohl er ihn abgesperrt hatte. Woher der Ex-Mitarbeiter den Schlüssel gehabt hat, war unklar. Er wurde ihm jedenfalls abgenommen.

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