FALL DER WOCHE

Blutbad von Traiskirchen von Ex-Puff-Chef war minutiös geplant

19.07.2025

Männliches Besitzdenken, Eifersucht und Rache waren der Grund, warum ein 66-Jähriger Rotlicht-Kapo und Dauerknacki, der unverständlicherweise viel zu früh Freigang bekam, den neuen Freund seiner Ex und sich selbst erschoss und die 25-Jährige schwer verletzte.

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© Links das Opfer Thomas H. Re: Schütze Josef P.
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NÖ. Der Justiz wird oft vorgeworfen, auf einem Auge blind zu sein - in diesem Fall waren beide zu: Nach den Todesschüssen in Traiskirchen, bei denen Freigänger Josef P. am Sonntag den 55-jährigen  Automechaniker und Imbissbudenbesitzer Thomas H. erschossen und seine 25-jährige Ex-Freundin angeschossen und schwer verletzt hat, will die Justiz bei der Genehmigung von Freigängen, was vor allem Risikotäter angeht, nachschärfen - oe24 berichtete. Im Ministerium gesteht man in dem Fall Fehler ein. Man habe "nicht frühzeitig genug erkannt oder richtig eingeordnet".

© Doku NÖ
 
 

Tatsächlich kann man sich fragen, wer konkret dafür verantwortlich ist, dass die 66-jährige Ex-Rotlichtgröße, der in Baden ein Puff geführt und 14 Jahre seines Lebens in Österreich und Ungarn hinter Gittern verbracht hat - weil er u.a. eine Prostituierte aus dem Fenster geworfen oder einem Konkurrenten in den Fuß geschossen hatte, mit einer Bande Juweliere überfiel - nach einer neuerlichen Verurteilung zu einem Jahr Haft schon nach zwei Monaten wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Und zwar in Form von genehmigten Ausgängen aus der Strafanstalt Wiener Neustadt, zuerst tageweise, dann ganze Wochenenden. Zuletzt bekam er sogar einen Job als Fahrzeugübersteller für ein Autohaus genehmigt.

PIkanterweise hatten ihm die letzte Strafe, die ihm jetzt so milde abgefedert wurde, just die beiden Opfer der Schießerei auf einem Betriebsgelände gegenüber vom Friedhof Traiskirchen eingebrockt: Die an den Beinen und Unterleib durch Durchschüsse schwer verletzte  25-Jährige hatte Josef P. nach einem tätlichen Angriff im Herbst 2024 angezeigt und damit ins Gefängnis gebracht. Weil er sie geschlagen und ihr gedroht hatte, die Zähne auszuschlagen, bekam der Ex-Bordellbesitzer im Februar eine einjährige, unbedingte Haftstrafe aufgebrummt. Hauptbelastungszeuge, der auch gegen ihn im Prozess aussagte: der jetzt vom Verurteilten erschossene Thomas H., der ihm obendrein - während der 66-Jährige wieder einmal in Haft wanderte - die Freundin ausspannte. 

 

Ebenso von dem oder den Verantwortlichen im Strafvollzug vollkommen übersehen wurden die von Josef P. angelegten Profile auf sozialen Medien. Vor allem auf Facebook zeigte er, wie frei er sich als Häftling außerhalb der Haftanstalt bewegen konnte - und würzte regelmäßig Warnungen an seine Feinde dazwischen, die man durchaus als Ankündigung der jetzt durchgeführten Abrechnung lesen bzw. interpretieren konnte: "Es wird viel schneller kommen als ihr alle denken könnt. Die Überraschung wird groß sein." Oder: "Es dauert nicht mehr so lange, die Freude wird groß sein“. Oder: "Unterschätze nie einen Menschen, der einen Rücktritt macht. Er könnte Anlauf nehmen." Oder noch deutlicher: "Ich denke über meine Feinde nach, wie die sich wohl fühlen müssen, einem Unrecht zu tun."

Tief gekränkt, frustriert und voller Rachegedanken schmiedete Josef P. offenbar seit längerem und minutiös geplant seine finale Abrechnung, die er, hinter Gittern belassen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchführen hätte können. 

Ermittlungen gegen Freund, der
Waffe für den Killer besorgt hat

Die Justiz verspricht, dass künftig auch Postings in sozialen Medien in die Bewertung bei Freigängern und im Rahmen der Resozialisierung einfließen sollen.  

Geklärt ist indes wie der Freigänger  an die Waffe samt Munition - eine Bockbüchsflinte mit Flintenlaufgeschossen - gekommen war, obwohl bereits seit 40 Jahren ein Waffenverbot über ihn besteht: Ein Freund von Josef P. soll ihm die Waffe auf dessen Drängen hin gekauft und übergeben haben, angeblich ohne zu ahnen, was er damit vorhat. Gegen den Mann laufen Ermittlungen wegen Beitrags zum Mord bzw. zum versuchten Mord. Müßig zu erwähnen: nur auf freiem Fuß . . .  

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