Staatsanwalt vergaß, Opfer
 zum Prozess vorzuladen

Brutaler Raub: Justiz lässt Täter laufen

28.10.2016

Weil ein Opfer nicht zum Prozess geladen wurde, musste ein Angeklagter enthaftet werden.

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© TZOE/Fuhrich
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Die zuständigen Ermittler des Landeskriminalamtes müssen sich auf den Arm genommen fühlen: Erst fassen sie den Kopf einer brutalen Bande, bringen ihn hinter Schloss und Riegel – und jetzt muss ihn die Justiz laufen lassen. Wegen eines Formalfehlers der Staatsanwaltschaft.

Am 13. April überfiel ein Quartett einen 30-Jährigen in seiner Linzer Wohnung. Die Räuber traktierten ihn mit Fäusten, traten auf ihn ein, fesselten ihn. Sie erbeuteten 300 Euro in bar, ein Handy und einen Laptop. Eine klassische „Home invasion“.

Später stellte sich heraus, dass zur Beute auch Drogen im Kilobereich gehörten. Während drei der Täter relativ schnell in Wien und Linz ausgeforscht werden konnten, setzte sich den Bandenchef ab. Als er in den Kosovo einreisen wollte, wurde er festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.

Opfer hat sich nach
Albanien abgesetzt

Alle vier Täter saßen in U-Haft, zur Zeit wird ihnen in Linz der Prozess gemacht. Doch jetzt der Paukenschlag. Der mutmaßliche Haupttäter musste aus der U-Haft entlassen und auf freien Fuß gesetzt werden. Sein Verteidiger, der renommierte Wiener Anwalt Philipp Wolm, holte ihn aus der Haft. Die zuständige Staatsanwaltschaft soll einen entscheidenden Fehler gemacht haben. „Sie hat es unterlassen, das Opfer als Zeugen zum Prozess zu laden. Der Geschädigte ist inzwischen irgendwo in Albanien. Weil eine Vorladung zu lange dauern würde, wurde mein Mandant enthaftet“, sagt Wolm.

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