Neue Regel gilt seit Mitternacht

Corona-Hammer: 90 € Strafe bei 3-G-Verstoß

13.07.2021

Die Polizei kann künftig bei Verstößen gegen die 3-G-Pflicht Organmandate ausstellen.

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Wien. Das wird nachträglich noch für Aufregung sorgen: Punkt Mitternacht trat eine entsprechende Verordnung in Kraft, wonach die Exekutive 3-G-Sünder nicht nur bestrafen kann, indem sie eine Pönale in Form eines Verwaltungsverfahrens einleitet – sondern: Die Polizei kann jetzt an Ort und Stelle in der Gastronomie, im Freibad oder beim Friseur 90 Euro für „die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr“ einkassieren.

Auch Touristen betroffen

90 Euro kostet weiterhin auch das „Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung“ sowie das „Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard (beides, wo es jeweils vorgeschrieben ist). Die Mückstein-Schnellverordnung gilt übrigens nicht nur für Einheimische, sondern auch für Touristen.

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