10 Personen dürfen outdoor an einem

Das ist der gesamte Öffnungsplan für die Gastro

© Pixabay
Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2 Maskenpflicht.
Zur Vollversion des Artikels

oe24 liegt der komplette Öffnungsplan für die Gastro vor: Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht eine FFP2 Maskenpflicht, so die neuen Corona-Regeln ab 19. Mai. Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.

Die Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren. Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Erwachsene umfassen. Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

Außerdem:

  • In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen
  • Konsumation an der Ausgabestelle (Bar) ist nicht erlaubt
  • Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden
  • Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
  • Für Mitarbeiter/innen mit Kund/innenkontakt gilt eine FFP2-Masken-Pflicht
  • Mitarbeiter/innen mit Kund/innenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Sperrstunde ist um 22.00 Uhr