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Der 1. Blick auf die Sex-Täter

05.03.2017

Der Prozess und die Urteile gegen die Vergewaltiger sorgten europaweit für Schlagzeilen.

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© Tz-Österreich
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Zwischen neun und 13 Jahre Haft erhielten die acht Iraker. Ein Mann wurde freigesprochen. Sie haben 
 zu Silvester eine 28-jährige deutsche Lehrerin in Wien in der Gruppe vergewaltigt. Dabei machten sie Selfies: „Es war der Missbrauch einer wehrlosen Person und Ver­gewaltigung in einer für das Opfer sehr erniedrigenden und qualvollen Art und Weise“, so die Staatsanwältin.

Wut. Reue zeigte keiner der Männer, die zum Teil Asylstatus haben, zum Teil laufen ihre Verfahren noch. Alle sind miteinander verwandt. Im Prozess machten sie sich sogar noch lustig über ihr Opfer. Die Frau sei selbst schuld und habe mitgemacht, wurde argumentiert. Richterin Petra Poschalko ließ sich ­davon nicht beeindrucken und griff mit voller Härte durch.

Keine Milderungsgründe, harte Strafen für die Täter

Erniedrigung. Bei einer Vergewaltigung ist eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge hat oder das Opfer besonders schwer erniedrigt wurde. All diese Tatbestände sah das ­Gericht als gegeben an.

Milderungsgründe sah die Richterin kaum, da bis auf ­einen keiner der Angeklagten die Tat gestanden hatte. Zwar räumten einige von ihnen ein, mit der Frau geschlafen zu haben – die Initiative sei aber von ihr ausgegangen. Einer bestritt sogar, in der Wohnung gewesen zu sein, als die Tat begangen wurde.

Die Männer waren in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 in einem Lokal auf die stark angetrunkene Frau aufmerksam geworden. Sie beschlossen, die Deutsche in eine Wohnung mitzunehmen und zu vergewaltigen.

Nicht rechtskräftig. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Alle meldeten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Männer bleiben in Haft. Bis das Urteil rechtskräftig ist, wird bis zu einem halben Jahr ­vergehen. Danach müssen die Verurteilten ihre Haftstrafen in einem österreichischen Gefängnis antreten.

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