'Sauna-Affäre'

Drei Monate bedingt für Ex-Kripo-Chef Geiger

01.09.2006

Verletzung eines Amtsgeheimnisses: Der suspendierte Leiter der Wiener Kriminalabteilung bekommt drei Monate bedingt.

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Wegen Verletzung eines Amtsgeheimnisses ist Polizeihofrat Ernst Geiger am Donnerstagnachmittag im Wiener Landesgericht zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass Geiger seinem Freund, dem Sauna-Betreiber Wolfgang B., Informationen über eine bevorstehende Razzia in dessen "Erlebnis-Sauna" zukommen ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geiger war eigentlich wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Verurteilt wurde er wegen Verletzung eines Amtsgeheimnisses. In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht auf die Telefonüberwachung. Mit dieser sei Geigers Verantwortung "nicht vereinbar". Die Tochter des Polizeihofrats brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus.

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