In Salzburg

Ehemaliger SOS-Kinderdorf-Mitarbeiter verurteilt

13.05.2026

Ein ehemaliger Familienhelfer des SOS-Kinderdorfs Seekirchen am Wallersee (Flachgau) ist am Mittwoch in Salzburg wegen Missbrauchsvorwürfen verurteilt worden. 

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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Dem 58-jährigen Mann wurde zur Last gelegt, sich in den Jahren 2017 bis 2019 mehrfach an zwei unmündigen Mädchen vergangen zu haben. Beide Kinder waren damals unter 14 Jahre alt. Das Gericht verurteilte ihn zu neun Monaten Haft, sechs davon zur Bewährung. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

Konkret warf die Staatsanwaltschaft Salzburg dem Mann vor, an den beiden im SOS-Kinderdorf untergebrachten Mädchen "geschlechtliche Handlungen in Form wiederholter Berührungen im Brust- und Schambereich" vorgenommen zu haben. Die Anklage lautet darum auf die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Da der Beschuldigte dabei seine Stellung als Beschäftigter in einer Erziehungsanstalt ausgenützt hat, wird ihm zudem auch das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angelastet. Der Mann unterstützte damals die Kinderdorfmutter bei ihrer Arbeit und war bereits gut zehn Jahre lang in dem Job tätig. Zum Einsatz kam er vor allem dann, wenn die Kinderdorfmutter auf Urlaub war oder sie einige Tage Zeitausgleich hatte.

Angeklagter einschlägig vorbestraft

Außerdem soll der Angeklagte eines der beiden Mädchen durch Drohungen und Gewalt, nämlich durch Ziehen an den Ohren, zum Aufräumen sowie dazu, niemandem von den sexuellen Übergriffen zu berichten, genötigt haben. "Er werde sonst etwas mit ihr machen oder sie umbringen, wenn sie etwas sagt", zitierte der Staatsanwalt aus der Anklage. Den ebenfalls im SOS-Kinderdorf untergebrachten achtjährigen Bruder eines der Mädchen soll der Mann ebenfalls durch Ziehen an den Ohren zum Aufräumen genötigt haben.

Der 58-Jährige ist vor Gericht auch kein Unbekannter: 2021 wurde er wegen des sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu einer achtmonatigen bedingten Haftstrafe und zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er soll zwischen 2011 und 2013 ein Mädchen an der Brust berührt haben. Das SOS-Kinderdorf zog unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Konsequenzen: Der Mitarbeiter wurde im Mai 2019 unverzüglich dienstfrei gestellt und sein Dienstverhältnis wenige Monate später beendet. Die nun neu angeklagten Taten waren damals noch nicht bekannt.

Mädchen berichtete Betreuerin 2024 von Übergriffen

Wie die Richterin am Mittwoch erklärte, müsse man darum im aktuellen Prozess so tun, als würden alle Vorwürfe gemeinsam verhandelt und der Angeklagte hätte noch keine Vorstrafe. Der Staatsanwalt betonte, dass es wegen der länger zurückliegenden Vorwürfe durchaus Widersprüche bei den Angaben von Opfern und Zeugen gebe. "Aus der früheren Verurteilung lassen sich aber durchaus die Neigungen des Angeklagten ableiten."

Die Fälle kamen im Jahr 2024 auf, als eines der Mädchen einer späteren Betreuerin einer Jugend-WG von dem Mann berichtete. "Sie erzählte von einem Betreuer, der sie beim Duschen beobachtet hat und berührt hat", sagte die als Zeugin geladene Frau. "Und sie meinte, sie habe mehreren Erwachsenen im SOS-Kinderdorf von den Übergriffen erzählt, aber niemand habe ihr geglaubt."

Ex-Betreuer stellt Vorwürfe in Abrede

Der 58-Jährige bekannte sich vor Gericht am Mittwoch allerdings nicht schuldig. "Ich habe versucht, eine korrekte und gute Beziehung zu den Kindern zu pflegen. Das ist mir offenbar nicht so gut gelungen." Zur Anklage - der Tatort soll meist das Badezimmer gewesen sein - meinte er: "Ich habe die Mädchen nie nackt gesehen. Ich bin auch nie im Badezimmer gewesen, wenn eines der Mädchen geduscht hat." Er habe beide weder an der Brust gestreichelt noch im Intimbereich berührt. Auch Drohungen und körperliche Gewalt habe es nicht gegeben.

Wie er sich die Vorwürfe dann erkläre, fragte die Richterin. "Ich stelle mir die Frage seit dem ersten Anruf eines Polizisten - bis heute. Ich war zu streng, ich war nicht beliebt, vielleicht habe ich jemanden einmal gekränkt oder beleidigt." Er wisse nicht, warum die Kinder Anschuldigungen erheben. "Das ist eine Frage für einen Psychologen."

Kinderdorfmutter glaubt Mädchen die Vorwürfe

Die mittlerweile pensionierte Kinderdorfmutter berichtete vor Gericht, dass ihr 2018 die beiden Mädchen erzählt hätten, dass der Angeklagte immer wieder in das Badezimmer komme und sie das sehr störe. "Von sexuellen Übergriffen war nicht die Rede." Sie habe daraufhin die pädagogische Leitung informiert. "Für mich war das damit abgeschlossen, ich habe da nicht weiter nachgefragt." Die Kinder hätten aber wohl das Gefühl gehabt, dass ihre Erzählungen nicht ernst genommen werden. "Es tut mir jetzt leid, dass ich das damals nicht weiterbearbeitet habe", sagte die Frau. Sie glaube den beiden Mädchen die Vorwürfe.

Der Schöffensenat sprach den 58-Jährigen in allen Fakten schuldig, die Taten wurden jedoch als sexueller Missbrauch und nicht als schwerer sexueller Missbrauch qualifiziert, informierte Gerichtssprecher Thomas Tovilo-Moik. Der Angeklagte wurde zu einer Zusatzstrafe von neun Monaten verurteilt, sechs Monate davon werden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurden den Opfern 1.000 bzw. 1.700 Euro Schmerzensgeld zuerkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.