Keine Ganzkörperbekleidung!

Erstes Wiener Freibad verbietet Burkini

24.05.2017

"Erlaubt ist ausschließlich die bei uns ortsübliche Badekleidung."

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Für Wirbel sorgte zuletzt die Badeordnung des Neuwaldegger Bads in Wien-Hernals. Auf großen Tafeln steht, welche Kleidung beim Schwimmen zu tragen ist: "Erlaubt ist ausschließlich die bei uns ortsübliche Badekleidung: Badehose, Badeshorts, Badeanzug und Bikini", ist zu lesen.

Vorschrift aus Hygiene-Gründen

Eva Dolezel, die Chefin des privaten Freibads, erklärte gegenüber oe24.at: "Bei uns ist das Duschen vor jeder Benützung Pflicht. Verboten ist deshalb das Schwimmen mit Jeans, Unterhosen und Ganzkörperbekleidung das haben wir alles schon erlebt."

Es handle sich also nicht um ein ausdrückliches Verbot der muslimischen Schwimmanzüge, sondern um ein Verbot mehrerer "unhygienischer" Kleidungsstücke. Laut Dolezel sei es Musliminnen im Burkini erlaubt, das Neuwaldegger Bad zu betreten, allein das Schwimmen im kühlen Nass sei verboten, da es mit Ganzkörperbekleidung wie dem Burkini - aber auch mit Jeans - schwierig sei, vor Betreten des Wassers anständig zu duschen. Auch Unterhosen dürfen aus Hygiene-Gründen nicht getragen werden.

Auch NÖ-Bäder betroffen

Auch in Niederösterreich gibt es zwei Bäder, in denen man nicht im Burkini baden darf: Im Wachaubad in Melk sowie im Erlebnisbad in Kirchberg/Pielach wird seit Jahren "ortsübliche Badekleidung" vorgeschrieben.

In den niederösterreichischen Bädern wurde aber bisher noch keine Trägerin eines Burkinis gesichtet, im Neuwaldegger Bad wurde bisher erst einmal eine verschleierte Frau gesehen. Sie sei in den Damenbereich verwiesen worden.

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