Freispruch

Ex-Anwalt wegen nicht bezahlter Leasingrate vor Gericht

04.03.2026

Während seine Ehefrau, die einen Einbruch vorgetäuscht haben soll, weiter in U-Haft ist, wurde der Ex-Rechtsanwalt nicht rechtskräftig freigesprochen.

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Wien. Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Angeklagt war er, weil er die Miete eines Leasingautos nicht mehr bezahlt haben soll. Vor Gericht konnte er das allerdings widerlegen. Das Auto soll im Mai 2025 von einem Bekannten seiner Frau gestohlen worden sein. Die Rechnungen beglich der Mann trotzdem weiter und wurde deswegen freigesprochen.

"Den Willen, sich das Fahrzeug anzueignen, sehe ich in keiner Pore", sagte die Einzelrichterin. Sie glaube den Schilderungen des Juristen. Demnach wurde der Mietvertrag des Autos immer weiter verlängert und auch weiter gezahlt, was eine E-Mail des Angeklagten wie Rechnungen belegten. Er selbst habe den Pkw allerdings fast nie genutzt. "Dieses Auto hatte für mich keine Bedeutung", sagte er. Hauptnutzerin war demnach seine Frau, nachdem ihr Auto durch einen Unfall "Schrott" war.

Leasingauto von Bekanntem gestohlen

Unter dem Vorwand, es kurz ausborgen zu wollen, soll das Leasingauto der Ehefrau dann im Mai 2025 von einem Bekannten gestohlen worden sein. Dieser Beschuldigte sitzt bereits aufgrund anderer Vergehen in Strafhaft. Erst Anfang Juni brachte der Autoverleih eine Anzeige ein, kurz später wurde das Auto gefunden.

Warum er, der ehemalige Anwalt, den Diebstahl nicht selbst angezeigt hatte, wollte die Staatsanwältin wissen. Der Angeklagte verwies auf die Herkunft seiner Frau: "In der russisch-tschetschenischen Community ist es nicht üblich, gleich zur Polizei zu gehen". Zahlreiche E-Mails und Anrufe des Autoverleihs sollen nicht bei ihm angekommen sein. Als damalige Kanzleileiterin habe seine Frau das "selbst regeln wollen, um sich nicht in Schwierigkeiten zu bringen", erklärte er. "Er war in der Kanzlei überbelastet, er war gesundheitlich angeschlagen, er hat seiner Frau vertraut", räumte sein Verteidiger ein.

Freigesprochener gesundheitlich angeschlagen

Der Prozess war aufgrund des Gesundheitszustandes des Freigesprochenen verschoben worden. Er befand sich monatelang im Krankenhaus und wurde mehrmals operiert. Entlastende Beweise und eine Stellungnahme konnte er deswegen erst in der Verhandlung einbringen. "Mein Mandant war nicht zugänglich, weil er teilweise in einem Infektionszelt lag", erklärte dessen Verteidiger.

Einen Antrag, den mutmaßlichen Autodieb und die Ehefrau des Angeklagten als Zeugen zu befragen, wies die Richterin ab. "Ich brauche die beiden nicht", erklärte sie vor der Urteilsverkündung.

Ehefrau soll Einbruch in Kanzlei vorgetäuscht haben

Die Ehefrau des Mannes befindet sich seit Anfang Jänner in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen, einen Einbruch in die Kanzlei ihres Mannes vorgetäuscht und 75.000 Euro aus dessen Tresor gestohlen zu haben. Die Schuld für den Einbruch soll sie zwei unbescholtenen Klienten in die Schuhe geschoben haben, die daraufhin kurzzeitig festgenommen worden waren. Zudem soll sie sich fälschlich als Juristin ausgegeben und einen bettlägerigen Bekannten bestohlen haben. Das gegen die bereits mehrfach vorbestrafte Frau geführte Ermittlungsverfahren ist noch anhängig, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf APA-Anfrage mit. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Die Kanzlei des Juristen gibt es nicht mehr. Bereits Ende 2025 war über sein Vermögen Konkurs eröffnet worden. Die Entscheidung war ab dem 28. Jänner 2026 rechtskräftig. Infolge durfte er nicht mehr anwaltlich tätig sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.