Prozess in Wien

Freispruch für Frau, die Lover erpresst haben soll

21.07.2017

Prozess um angebliche Geldforderungen nach der Geburt außerehelicher Zwillinge.

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© TZOe Lisi Niesner
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Eine 39-jährige Frau ist am Freitag von einem Wiener Schöffensenat vom Vorwurf freigesprochen worden, ihren verheirateten Liebhaber erpresst zu haben, nachdem sie mit diesem Zwillinge gezeugt hatte. Die leugnende Verantwortung der Raumpflegerin, die zum Zeitpunkt der Geburt selbst verheiratet war, sei "nicht widerlegbar", stellte Richter Philipp Schnabel am Ende fest.

"Glauben Sie mir, es wird nicht fad sein", hatte Verteidiger Mirsad Musliu eingangs der Verhandlung den Schöffen versprochen. Die Angeklagte hatte das vermeintliche Erpressungsopfer ausgerechnet über ihren Ehemann kennengelernt, der dem Busfahrer einen Job in seinem Unternehmen verschaffte. Die Männer verstanden sich gut, es kam zu regelmäßigen freundschaftlichen Begegnungen. Tiefer gingen allerdings die Treffen, die sich zwischen der Ehefrau und dem 44-jährigen Busfahrer entwickelten. Die beiden pflegten eine jahrelange außereheliche Affäre, von denen die jeweiligen Ehepartner nichts ahnten.

Liebhaber erpresst

Im April 2014 wurde die Angeklagte stutzig, als sie sich das Äußere ihrer damals über dreijährigen Zwillinge eingehender vergegenwärtigte, nachdem ihre zwischenzeitlich abgekühlte Liebschaft wieder in eine heiße Phase getreten war. Sie sei "draufgekommen, dass die Kinder meinem Mann nicht ähnlich sind", erinnerte sie sich vor Gericht. Ein DNA-Test brachte Gewissheit. Die Kinder waren außerehelicher Natur.

In dieser Situation - so die Anklage - soll die Frau von ihrem Liebhaber je 100.000 Euro pro Kind zu deren finanzieller Absicherung verlangt haben, ansonsten werde sie alles seiner Ehefrau verraten. 47.000 Euro habe der Busfahrer zusammengekratzt und der nunmehrigen Ex-Geliebten übergeben, indem er Bekannte, Kollegen und seine Schwägerin um Darlehen anpumpte.

"Sie wollte die Kinder. Nicht ich"

Die Angeklagte stellte das in Abrede. Sie habe sich, nachdem vom festgestellten Vater der Zwillinge keine Unterhaltszahlungen mehr kamen, am zuständigen Bezirksgericht beraten lassen und schließlich gegen diesen eine Klage eingereicht. Es hätte keinen Grund gegeben, dem Ex-Liebhaber darüber hinaus Geld abzuknöpfen. "Von einer Erpressung sind wir Welten entfernt", meinte Verteidiger Musliu.

Der einstige Liebhaber behauptete dagegen im Zeugenstand, die Angeklagte hätte bereits im Herbst 2013 von ihm Geld verlangt. Obwohl es mittlerweile zwei DNA-Gutachten gibt, die ihm die Vaterschaft bescheinigen, erkennt er die Zwillinge nach wie vor nicht als seine an: "Sie wollte die Kinder. Nicht ich. Ich hab' ja ein Kind mit meiner Frau. Ich wollte die nicht. Ich werde diese Kinder nicht anerkennen." Zum Beweis, dass ihn die Angeklagte reingelegt hätte, verwies der 44-Jährige auf einen auf seine Initiative hin rekonstruierten, die Angeklagte betreffenden Fruchtbarkeitskalender: "Sie hat mich gerade zu diesen Tagen zu sich geholt, damit ich sie befruchte." Selbst auf künstlichem Wege sei es der Frau ja nicht gelungen, ihren dringenden Kinderwunsch gemeinsam mit ihrem Ehemann zu verwirklichen. Er sei missbraucht, geradezu vergewaltigt worden, so die sinngemäße Darstellung des 44-Jährigen.

Ex-Mann: "Katastrophe"

"Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass die Geldübergaben passiert sind", bilanzierte der Vorsitzende am Ende die Erkenntnisse des Beweisverfahrens. Es fehle "die brennende Lunte, die eine Übergabe bezeugen". Bei dieser Beweislage fällte der Senat einen Freispruch im Zweifel. "Wie es genau gewesen ist, werden wir mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben, nicht mehr feststellen können", sagte Richter Schnabel. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Für den gehörnten Exmann der Angeklagten - er hat sich mittlerweile scheiden lassen - war es eigenen Angaben zufolge eine "Katastrophe", als er erfuhr, dass seine vermeintlichen beiden Kinder nicht von ihm stammen. Er hatte sich zu diesem Zeitpunkt zwar schon von der Frau getrennt, "aber die Kinder habe ich über drei Jahre als meine angesehen", deponierte der Mann im Zeugenstand. Der ehemalige Liebhaber wurde wiederum von seiner Ehefrau aus der Wohnung geschmissen, als diese von seiner Affäre erfuhr. "Wir leben getrennt. Sie will nichts mehr von mir wissen", berichtete der Busfahrer dem Gericht. Für sein eheliches Kind leistet der 44-Jährige Unterhalt: "Er war ein Wunschkind. Für den zahle ich auch gerne."
 

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