Mit Spezialmunition herumgeballert

Irrer schießt auf Flüchtling in Kaprun

02.09.2016

Der Mann feuerte vom Balkon seiner Wohnung im dritten Stock wild um sich.

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© APA
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Wildwestszenen mitten in Kaprun: Am Samstagabend fallen im Bereich der Sigmund-Thun-Straße mehrere Schüsse. Zeugen alarmieren die Polizei, die Spezialeinheit Cobra rückt an. Stunden später haben die Elite-Cops den wahn­sinnigen Schützen überwältigt. Der 65-Jährige soll auf einen Flüchtling geschossen haben.

Kurz vor den Schüssen 
gab es einen Streit

Laut Polizei soll der Schütze auf einen 28-jährigen Syrer gezielt haben, der in dem Gebäudekomplex ein Lebensmittelgeschäft betreibt. Die beiden sollen schon häufiger wegen der Öffnungszeiten des Ladens aneinandergeraten sein. Früher hatte der kleine Markt bis 23 Uhr geöffnet, heute nur noch bis 21 Uhr. Der 65-Jährige beklagte mehrfach den Lärm. Auch am Tag der Tat soll er den ­Syrer im Vorbeigehen beschimpft haben.

Die Schüsse fallen, als der 28-jährige Besitzer gerade sein Geschäftslokal schließt. Sie treffen ihn nicht, er verschanzt sich im Geschäft und alarmiert die Polizei. Die Projektile eines Luftgewehrs vom Kaliber 4,5 schlagen in zwei geparkten Autos ein und zerstören eine Heckscheibe: „Das Gewehr wurde mit einer Spezialmunition geladen. Die kann auch eine Schutzweste durchschlagen und jederzeit einen Menschen töten“, so ein Ermittler zu ÖSTERREICH.

Die Justiz ermittelt 
wegen Mordversuchs

Ob die Schüsse wirklich dem Syrer galten, müssen die Ermittlungen in den nächsten Tagen zeigen. Der Bruder des Ladenbesitzers hat eine andere Version: „Er hat auf einen Araber geschossen, der genau gegenüber dem Geschäft auf einer Parkbank gesessen hatte“, ist Jassir M. sicher.

Ein Verhandlerteam der Polizei versuchte vergeblich, den 65-jährigen Gewehrschützen zur Aufgabe zu bewegen. Um 1.21 Uhr beendete die Cobra den Spuk und nahm ihn fest.

Seine Waffe und die Spezialmunition hatte der 65-Jährige unter der Matratze seines Bettes im Schlafzimmer versteckt. Gegen ihn wird wegen versuchten Mordes ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

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