Prozess in St. Pölten

IS-Propaganda: Mildes Urteil für vier Teenies

13.09.2016

Bedingte Haftstrafen für zwei Angeklagte, Aussetzung der Strafe für die beiden anderen.

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© TZOe Pauty Michele
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Mit milden Urteilen hat am Dienstag ein Prozess gegen vier 16-Jährige in St. Pölten geendet, denen u.a. Propaganda für den Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wurde. Schuldsprüche gab es für alle vier - zwei Jugendliche wurden zu sechs Monaten bedingt verurteilt, für die anderen beiden wurde gemäß Jugendgerichtsgesetz die Strafe für eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt.

Das Urteil gegen den Viertangeklagten ist rechtskräftig, bei den anderen drei gab die Staatsanwaltschaft dagegen keine Erklärung ab. Drei der Jugendlichen sind russische Staatsbürger, der Zweitangeklagte kommt aus dem Kosovo. Sie stammen nach Angaben des Gerichts aus dem Umfeld jenes Jugendlichen, der 2014 plante, den Wiener Westbahnhof zu sprengen und bereits zweimal in St. Pölten verurteilt wurde. Die Öffentlichkeit wurde nach den Eröffnungsvorträgen von der Schöffenverhandlung ausgeschlossen.

Keine Vorstrafen

Der Erst- und der Zweitangeklagte hatten zahlreiche Bilder und Videos gepostet, die Gräueltaten des IS zeigen. Die beiden wurden u.a. wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie wegen Gutheißung terroristischer Straftaten schuldig gesprochen. Der Drittangeklagte hatte nach den Anschlägen in Paris "Allahu Akbar" (Allah ist groß) gepostet und wurde deshalb wegen der Gutheißung terroristischer Straftaten verurteilt. Der Viertangeklagte wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Er gab zu, den Zweitangeklagten im Februar und März zweimal bedroht zu haben.

Alle vier Jugendlichen wiesen bisher keine Vorstrafen auf - im Unterschied zu anderen Angeklagten, die sich zuvor wegen ähnlicher Vorwürfe am Landesgericht St. Pölten verantworten mussten, begründete Richter Markus Grünberger die Strafen am unteren Rahmen. Eine Bewährungsstrafe reiche aus, um die Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten, sagte er.

Auswertung von Mobiltelefonen

Die Vorwürfe der Anklagebehörde basierten auf der Auswertung von Mobiltelefonen und Computer der Jugendlichen, bei der Propagandamaterial entdeckt wurde. Der Erstangeklagte soll Propagandamaterial für den IS auf einem eigens eingerichteten Youtube-Kanal verbreitet haben, wie Staatsanwalt Michael Linderbauer in seinem Eröffnungsvortrag ausführte. Im September 2015 lernte der Bursch den Zweitangeklagten am Bahnhof in St. Pölten kennen und versuchte, ihn für die Terrormiliz zu gewinnen. "Er zitierte den Koran, um das Handeln des IS zu rechtfertigen", so Lindenbauer. Die Beschuldigten "leugneten, dass der IS Gräueltaten verübt", sagte der Staatsanwalt. Einer der Verteidiger betonte: "Die Bandbreite, was eine terroristische Vereinigung ist, ist eine sehr große."
 

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