Vergewaltigungsvorwurf

"Jahrelanges Martyrium" für Grazer Mädchen

04.11.2010

Der Vater der Grazerin stand heute vor dem Straflandesgericht.

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Sieben Jahre lang soll ein 45-jähriger Grazer seine Tochter mehr als 160 Mal vergewaltigt haben. Der Kraftfahrer stand am Donnerstag vor dem Grazer Straflandesgericht und musste sich dafür verantworten. Der Beschuldigte bestritt allerdings die Vorwürfe. Die Verhandlung wurde vertagt.

"Jahrelanges Martyrium"
Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte, dass das "jahrelange Martyrium" des Mädchens 2003 begann, als sich der Vater immer öfter mit Umarmungen körperlich seiner Tochter näherte und die Berührungen immer intensiver wurden. Als das Opfer zwölf Jahre alt war und es alleine mit dem Vater zu Hause war, kam es zur ersten Vergewaltigung, die der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft aber wegen der Schmerzensschreie und dem Weinen des Mädchens abbrach. Sie versuchte daraufhin dem 45-jährigen gebürtigen Bosnier aus dem Weg zu gehen, doch bei Fahrten in die Heimat des Mannes war sie ihrem Peiniger ausgeliefert.

Horror
Jahrelang schändete der Vater das Mädchen, das sich zwar versuchte zu wehren, aber körperlich unterlegen war. Der Beschuldigte hat sein Kind eingeschüchtert, damit es niemanden davon erzählte, so Staatsanwältin Elisabeth Gasser. Als sie schon ihre Menstruation hatte und ihr Vater weiterhin nur selten Kondome verwendete, behauptete sie schwanger zu sein, um den Übergriffen ein Ende zu bereiten. Doch der 45-Jährige habe ihr Geld für eine Abtreibung gegeben und die Vergewaltigungen fortgesetzt. Beim 160. Mal habe das Opfer aufgehört mitzuzählen, erklärte die Anklägerin. Erst als das Mädchen einen fixen Freund hatte und Eifersuchtsszenen des Vaters unerträglich wurden, rang sie sich zur Anzeige durch.

"Normale Zärtlichkeiten"
Die Verteidigung des Beschuldigten meinte dagegen, dass "das von der Staatsanwaltschaft gezeichnete Bild des Angeklagten nicht der Wahrheit entspricht". Der Beschuldigte liebe seine Tochter über alles und etwaige Berührungen seien "normale Zärtlichkeiten zwischen Vater und Tochter gewesen". Zu keinem Zeitpunkt sei es zu einem Geschlechtsverkehr gekommen. Zeugen, die bestätigen könnten, dass auch in Bosnien nichts derartiges passiert sein konnte, hätten aber kein Visum bekommen, weshalb sie nicht aussagen könnten.

Der Prozess wurde am Donnerstagnachmittag vertagt, um weitere Zeugen zu laden und die eingeholten Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers und DNA-Spuren zu erörtern

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