Wo die Maske morgen Pflicht ist

Jetzt Gratis-Masken in jedem Supermarkt

22.07.2020

Ab Freitag heißt es wieder: Maske auf in Supermärkten. So funktioniert’s! 

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Wien. Ab Freitag gilt im ganzen Land: Shoppen wieder mit Maske. Was die Österreicher Anfang April zum ersten Mal erleben mussten, wird nun zum zweiten Mal Realität. Die heimischen Supermärkte dürfen ab Freitag nur noch Kunden mit Mund-Nasen-Schutz hineinlassen. „Ich habe bereits vor einigen Wochen gesagt, dass man die Maske nicht wegwerfen soll“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz am Dienstag. Die magische Schwelle von 100 Neuinfektionen pro Tag sei zu oft überschritten worden.

Genügend Masken in den Supermärkten vorhanden

Die Supermärkte sind vorbereitet. Info-Plakate und das Personal werden auf die Wiedereinführung der Maskenpflicht aufmerksam machen. In allen großen Ketten werden Masken zur Verfügung stehen. Auch alle Angestellten sind bereits mit Mund-Nasen-Schutz versorgt. „Wir wussten nicht, wie sich die Situation entwickelt“, erklärt Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Deshalb hätte man die Gratis-Masken behalten. Sie sind in fast allen Spar-Filialen an der Kasse erhältlich.

  • Bei REWE (Billa, Merkur, Penny) werden die Masken dieses Mal gratis an der Kasse zur Verfügung stehen. Im April sorgte der Konzern für Aufregung, da er für den Mund-Nasen-Schutz Geld verlangt hatte (ÖSTERREICH berichtete).
  • Im Lidl sind auf Nachfrage Gratis-Einzelmasken an der Kasse erhältlich. Aber auch kostenpflichtige Großpackungen oder waschbare Mehrweg-Masken werden angeboten.
  • Der künftige Bedarf an Masken ist auch bei Hofer gedeckt. „Bei uns werden sie an der Kassa wie bisher gratis ausgegeben.“

Wo ab Freitag Maske Pflicht ist

Die am Dienstag präsentierte Verschärfung der Maskenpflicht, die ab Freitag in Kraft tritt, ist nun offiziell verordnet. Sie gilt nicht nur wie von der Regierung bereits angekündigt im Lebensmittelhandel, bei Bank- und Postbesuchen, sondern auch für Besucher von Gesundheitseinrichtungen: In Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten müssen diese künftig einen Nasen-Mund-Schutz tragen.
 
Das geht aus der Adaptierung der "COVID-19-Lockerungsverordnung" von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor, die am späten Mittwochabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Maskenpflicht für Besucher gilt für alle Orte, "an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden", heißt es in der Vorordnung.
 
Wie angekündigt ist auch beim Betreten des Kundenbereichs im Lebensmitteleinzelhandel, von Banken und der Post (einschließlich der Postpartner) ab Freitag wieder eine Maske zu tragen. Ebenso aufrecht bleibt die Bestimmung, wonach in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.
 

Wo die Maske nie abgelegt wurde

Schon bisher galt die Maskenpflicht in den Öffis, im Gesundheitsbereich (Apotheken, Ärzte), auf Fach- und Publikumsmessen, Demos sowie im Dienstleistungssektor (Friseur). Ab 21 Uhr herrscht auch an Hotspots am Wörthersee und Klopeiner See die Maskenpflicht.

(mko)

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