Versuchter Mord in Villach

Flüchtling stach auf Ehefrau ein – 18 Jahre Haft

19.05.2022

Wegen versuchten Mordes ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein 41-Jähriger zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.

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© APA/ANKE MANDL
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Der Mann soll seiner Ehefrau in Villach tiefe Schnittverletzungen an der Kehle, sowie am restlichen Körper zugefügt haben. Im Vorfeld gab es einen Streit um eine etwaige Trennung des Paares. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tat sei "aus der Emotion heraus" passiert

Der Afghane bekannte sich gegenüber dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer schuldig. Er gab zu, seiner Ehefrau die Verletzungen zugefügt zu haben, jedoch sei es nicht im Vorhinein geplant gewesen - es sei "aus der Emotion heraus" passiert. Seinen Angaben nach habe es schon länger Probleme in der Ehe gegeben und als seine Frau den Wunsch geäußert habe, sich scheiden zu lassen, sei er davon überzeugt gewesen, dass sie fremdgehen würde. Als er sie damit konfrontiert habe, sei er wütend geworden und mit dem Messer auf die Frau losgegangen.

Tonaufnahme dokumentierte grausame Attacke

Der Angeklagte fügte der Ehefrau mehrere tiefe Schnitte zu, unter anderem einen 29 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle. In der Wohnung des Ehepaars wurde ein Aufnahmegerät gefunden, welches die Tat aufgezeichnet hatte. Der Angeklagte soll es Wochen zuvor aufgestellt haben, um seine Frau zu überwachen. Auf der Aufnahme hörte man die Hilfeschreie der Ehefrau sowie die Aussage des 41-Jährigen: "Jetzt lass ich dich nicht mehr leben." Der Angeklagte habe danach einen Suizidversuch begangen. Vor Gericht gab er zu Protokoll, dass er in dem Moment selbst sterben habe wollen. Das Kind des Ehepaars hatte die Tat mitbekommen, weshalb ihn der Angeklagte aufforderte, die Nachbarn zu holen, da es "dem Papa schlecht geht".

18 Jahre Haft und 8.000 Euro Schmerzengeld

Laut einem Gutachten leidet die Ehefrau seit der Tat an Sensibilitätsstörungen an den Händen, stark sichtbaren Narben, sowie psychischen Problemen. Der Angeklagte wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt, außerdem muss er ein Teilschmerzengeld in Höhe von 8.000 Euro bezahlen. Die Verteidigerin des Angeklagten sowie Staatsanwältin Sandra Agnoli gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
 

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