Untreue-Vorwurf

Paradiso-Prozess: Freispruch für Kulterer & Co.

21.04.2015

Der Schöffensenat sah Vorwurf gegen Kulterer & Co. nicht erhärtet

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© TZ ÖSTERREICH
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Im Paradiso-Prozess sind am Dienstagabend am Landesgericht Klagenfurt alle sieben Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer sah den Vorwurf von Staatsanwalt Andreas Höbl als nicht erhärtet an. Lediglich die beiden Söhne des Malers Ernst Fuchs wurden wegen grober Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verurteilt.

Der Werber Gernot Rumpold, die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander sowie ein Ex-Hypo-Prokurist und zwei Söhne des Künstlers Ernst Fuchs waren beschuldigt worden, im Zusammenhang mit einem Kredit in der Höhe von 7,5 Mio. Euro für einen geplanten, aber nie realisierten Wiener Kunstpark Untreue begangen haben. Davon wurden sie nun freigesprochen. Die Söhne von Ernst Fuchs erhielten jeweils drei Monate bedingt wegen der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, in diesem Punkt hatten sich die beiden auch schuldig bekannt.
 

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