Netz-Verleumdung

Linzerin nach Facebook-Hack untergetaucht

18.08.2010

Die Ex-Freundin stellte den Mann im Internet als Sex.Verbrecher dar.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Die Linzer Polizei sucht derzeit nach der mutmaßlichen Urheberin der Verleumdung eines Linzers im Internet, der sich dort angeblich als Kinderschänder outete. Sie sei den Ermittlern zwar bekannt, aber untergetaucht. Das gab Alexander Niederwimmer von der Linzer Polize am Mittwoch bekannt.

Sex-Verbecher
In den vergangenen Tagen hatten hunderte Internet-User die derben Kommentare eines als Mann aus Linz eingetragenen Users wegen des Verdachtes der Kinderpornografie an die Sicherheitsbehörden gemeldet. Diese gingen den Vorwürfen nach. Dabei stellte sich heraus, dass der Verdächtige schon vor dem Auftauchen der Postings mit Kindesmissbrauch bei der Linzer Polizei eine Anzeige wegen beharrlicher Verfolgung erstattet hatte.

Emails und Kündigung
Es waren nämlich unter seinem Namen nicht nur eine Eintragung im sozialen Netzwerk Facebook aufgetaucht, sondern auch E-Mails an seine Verwandten und Bekannten verschickt worden. Sie enthielten Beschimpfungen, die bei den Empfängern naturgemäß Empörung hervorriefen. Sein Arbeitgeber erhielt zudem eine angeblich von ihm verfasste schriftliche Kündigung. Die nachfolgenden Postings, in denen er sich als Pädophiler outete, sorgten über seinen Bekanntenkreis hinaus für Entsetzen.

Sogar während der Mann bei der Polizei war und eine Niederschrift von der Anzeige angefertigt wurde, erhielt eine Verwandte eine Anfrage unter seinem Namen. Der Inhalt: Sie möge ihm helfen, mit einer jungen Frau wieder in Kontakt zu kommen. Mit dieser hatte er eine Beziehung, die er aber beendet hatte.

Passwort
Sie wird als Urheberin der Verleumdungen vermutet. Während der Beziehung mit dem Mann war sie an sein Passwort gelangt, das sie für die Postings auf Facebook verwendet haben könnte. Außerdem habe sie für ihn E-Mail-Adressen angelegt, die sie benützte, lautet ein weiterer Vorwurf.

Sie soll inzwischen im Internet ein Geständnis abgelegt und seine Unschuld beteuert haben. Die Polizei würde sie gerne zu dem Fall befragen und überprüfen, ob das Geständnis wirklich von ihr stammt. Doch das ist vorerst nicht möglich, ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Die Frau hatte bereits früher mit den Gesetzeshütern zu tun. Eine Anklage wegen Verleumdung steht im Raum. Dafür droht eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Angaben des Linzers erscheinen dagegen den Ermittlern glaubwürdig und nachvollziehbar. Er scheint nicht einmal einen Computer zu besitzen. Sein Arbeitgeber konnte davon überzeugt werden, dass die Kündigung nicht gewollt war.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel