Verkehrsberuhigung

DAS sind die Anliegen der Landesverkehrskonferenz an den Bund

© Land OÖ/Georg Pollak
Die heutige Landesverkehrskonferenz trug wichtige Anliegen an den Bund heran - beginnend mit dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz, wo "unverständliche Vorgaben" vorherrschen, so die einhellige Meinung der Teilnehmer.
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In einer Pressekonferenz heute, Freitag, präsentierten LH-Stellvertreter Verkehrslandesrat Udo Landbauer und Christof Bitschi, Landesstatthalter Vorarlberg (beide FPÖ), die Ergebnisse der Landesverkehrsreferentenkonferenz, die jährlich stattfindet - heuer unter dem Vorsitz Niederösterreichs in den Kasematten Wiener Neustadt. Man habe in der zweitätigen Konferenz wesentliche Weichen in den Bereichen Verkehr, Mobilität und Infrastruktur gestellt, erklärte Landbauer eingangs und betonte: „Ein ganzheitlich gedachter, gut abgestimmter Öffentlicher Verkehr und eine moderne Straßeninfrastruktur sind essenzielle Ziele für die Lebensqualität unserer Landsleute und für die Wirtschaft – egal ob im urbanen oder im ländlichen Bereich.“

Ein wesentliches Thema war auch das Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge. Mehrere Teilnehmer haben die Unverhältnismäßigkeit dieser Regelung betont: Es sei schlicht nicht praktikabel, dass etwa Winterdienst-LKW als "saubere Fahrzeuge" definiert werden müssen. Man stelle sich vor, ein E-LKW soll im tiefen Winter bei Minusgraden und Schneefall stundenlang Straßen räumen – die Realität zeige, dass dies derzeit nicht umsetzbar sei.

© Imre Antal

Routinemäßige Instandhaltungsarbeiten

Landbauer griff drei wichtige Themen und Ergebnisse aus der Konferenz heraus. Der erste Punkt betreffe die geplanten Änderungen der ÖBB, routinemäßige Instandhaltungsarbeiten der Eisenbahnstruktur auf eingleisigen Regionalbahnstrecken österreichweit ab dem Fahrplanwechsel im Dezember aus Kostengründen von der Nacht auf den Tag zu verlegen. „Das bedeutet monatliche Streckensperren zu Zeiten, zu denen hunderttausende Pendler unterwegs sind – eine unzumutbare Beeinträchtigung“, so Landbauer. Auch ein noch so gut geplanter Schienenersatzverkehr sei „niemals ein adäquater Ersatz für den Regelverkehr.“ Ein einstimmiger Beschluss der Konferenz fordere daher den Bundesverkehrsminister auf, „alternative Lösungen zum Wohl der Schüler- und Pendlerverkehre zu finden.“

Bekenntnis zur Umsetzung der im Bundesstraßengesetz

Zweites Thema seiein Antrag der Landesverkehrsreferenten auf „erstens ein striktes Bekenntnis zur Umsetzung der im Bundesstraßengesetz verankerten Projekte“, so der LH-Stellvertreter. Nur ein Beispiel für solche Projekte sei der Beginn für den ersten Abschnitt der S1 Richtung Lobautunnel, das in den vergangenen Jahren mutwillig blockiert, aufgeschoben oder verhindert wurden. Zweitens brauche es dringende Änderungen bei den Behördenverfahren, um „Fälle unzähliger Einsprüche sogenannter Umweltschutzorganisationen, die essenzielle Infrastrukturmaßnahmen aus reinem Fanatismus über Jahrzehnte hinauszögern, künftig zu verhindern.“

Sicherheit auf Straße und Schiene

Als dritten Punkt nannte Landbauer das Thema Sicherheit auf Straße und Schiene für jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer. „Verkehrssicherheit hat für uns höchste Priorität“, sagte er und sprach u.a. von einer „bahnbrechenden Schutzmaßnahme, der ,Innovativen Technischen Sicherungsanlage (ITS)´“, die aktuell erprobt werde. Es handle sich um eine technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung auf Strecken mit niedrigem Verkehrsaufkommen – sicher für die Verkehrsteilnehmer und kosteneffizienter „sowohl für Gemeinden und Länder, die Straßenerhalter sind, als auch für das Eisenbahnunternehmen selbst.“ Landbauer: „Um diese ITS künftig in den Regelbetrieb zu integrieren, setzen wir uns für eine entsprechende Änderung der Eisenbahnkreuzungs-Verordnung ein.“

Straßenerhalterprinzip und Strafgelder

Ein weiterer Punkt betraf die Beseitigung der Ausnahmebestimmung für Strafgelder in § 100 Abs. 7 StVO. So wurde gefordert, dass die Einnahmen aus Strafgeldern nach dem Erhalterprinzip auch auf Landesstraßen B angewendet werden. Das bedeutet, dass jene Gebietskörperschaft, die für den Erhalt der jeweiligen Straße zuständig ist, auch die entsprechenden Strafgelder erhält. Diese klare Forderung wurde erneut an den Bund adressiert.

Schienenverkehr in den Regionen sichern

Die Sicherung und Weiterentwicklung des regionalen Schienenverkehrs bleibe ein Kernanliegen. Mit Blick auf laufende Verhandlungen richten die Referenten eine deutliche Botschaft an den Bund: Der Erhalt der Regional- und Privatbahnen muüsse weiterhin garantiert sein. Gleichzeitig brauche es ausreichende Mittel, damit langfristige Planungsstabilität im Rahmen des Mittelfristigen Investitionsprogramms (MIP) gewährleistet sei.

Suchtgift im Straßenverkehr

Auch die vereinfachte Feststellung von Suchtgiftbeeinträchtigungen im Straßenverkehr war Thema. Obwohl der Bund hier die Zuständigkeit trägt, wurde nochmals auf die Dringlichkeit einer klaren Regelung hingewiesen. Besonders wichtig sei die Einführung von Speicheltests durch die Exekutive, um Kontrollen zu erleichtern und raschere Ergebnisse zu ermöglichen. Bleibt abzuwarten, inwieweit der Bund diese Anliegen aufgreift.