Eingeschlafen

Fall Hirtzberger geht in die nächste Instanz

06.02.2009

Die Causa Hirtzberger geht gerichtlich in die nächste Runde,aber das Ganze verzögert sich: Der Angeklagte hatte auch wegen eines Verfahrenfehlers Berufung einglegt.

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Im Fall des vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger hält der Oberste Gerichtshof (OGH) am 22. Jänner in Wien eine öffentliche Verhandlung ab. Der OGH verhandelt über die Berufung des Angeklagten. Der Angeklagte war am 21. Mai des Vorjahres in Krems nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Verfahrensfehler wegen schlafendem Geschworenem
Der Fall liegt aber jetzt wieder beim Landesgericht Krems, das sich nach einem Protokollberichtigungsantrag der Verteidigung mit einem angeblich schlafenden Geschworenen während des Prozesses befassen muss. Der OGH verhandelt kommende Woche über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten.

"Der schläft!"
"Der schläft, das kann es nicht sein", habe Nikolaus Rast, Anwalt des Verdächtigen, damals im Prozess angemerkt. Die Richterin habe den Geschworenen ermahnt, nun werde erläutert, welche Worte damals gefallen seien.

Prozess verzögert sich
Geklärt werden solle, wie die Causa um den offenbar eingeschlafenen Geschworenen beim Prozess im Mai in der Niederschrift Eingang findet. Rast meinte, dies werde einige Zeit dauern, im Frühling dann der Akt wohl wieder zum OGH gehen. Erst dann könne eine Berufungsverhandlung abgehalten werden.

Kritik an Laiengerichtsbarkeit
Rast übte zudem Kritik an der Laiengerichtsbarkeit, die "nicht mehr zeitgemäß" sei. "Noch dazu, wo wir perfekt ausgebildete Richter haben", so der Anwalt. Acht Leute entscheiden bei einem Verbrechen wie Mord "völlig alleine" über Schuld bzw. Schuldlosigkeit des Angeklagten. Rast zog einen pointierten Vergleich aus der Medizin, in Anlehnung an die Vorgabe Einzelrichter, Schöffen-bzw. Geschworenensenat: "Sie haben Schnupfen, der Arzt alleine behandelt sie. Bei Grippe holt sich der Mediziner noch zwei Personen aus dem Volk dazu, und bei einem Herzinfarkt entscheidet nur das Volk wie vorzugehen ist."

Am 9. Februar 2008 war der Bürgermeister der Wachauer Marktgemeinde Spitz a.d. Donau und Rechtsanwalt in Krems, Hannes Hirtzberger, nach dem Genuss einer durch Strychnin vergifteten Praline ins Koma gefallen, rang im Krankenhaus tagelang mit dem Tod und ist seitdem ein Pflegefall. Nach intensiven Ermittlungen und DNA-Untersuchungen wurde Ende Februar ein Tatverdächtiger festgenommen und im Mai - nicht rechtskräftig - wegen Mordversuchs zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Seine DNA hatte sich auf der Grußkarte gefunden, die dem "Mon Cheri" beigelegt war, das der Bürgermeister am Tag zuvor an der Windschutzscheibe seines Wagens gefunden hatte. Die Ermittler hatten das berufliche Umfeld des Opfers durchleuchtet und stießen dabei auf den Verdächtigen, der vor mehr als einem Jahr die Umwidmung eines Weingartens in Bauland beantragt hatte, um dort ein Thermalhotel zu errichten. Da er weder die verlangten Probebohrungen durchführen habe lassen, noch einen Finanzierungsplan für das Projekt vorgelegt habe, gab es keine Genehmigung.

Der - nicht geständige - Heurigenwirt und Unternehmer wurde im vergangenen Mai am Landesgericht Krems des Mordversuchs schuldig gesprochen. Das Urteil - 20 Jahre Haft - ist nach wie vor nicht rechtskräftig.

Der vergiftete Bürgermeister von Spitz, Hannes Hirtzberger, ist nach fast neun Monaten im Krankenhaus nach Hause gebracht worden. Seine Familie wird ihn künftig pflegen.

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