Eingeschlafen

Fall Hirtzberger geht in die nächste Instanz

© APA

Die Causa Hirtzberger geht gerichtlich in die nächste Runde,aber das Ganze verzögert sich: Der Angeklagte hatte auch wegen eines Verfahrenfehlers Berufung einglegt.

Zur Vollversion des Artikels

Im Fall des vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger hält der Oberste Gerichtshof (OGH) am 22. Jänner in Wien eine öffentliche Verhandlung ab. Der OGH verhandelt über die Berufung des Angeklagten. Der Angeklagte war am 21. Mai des Vorjahres in Krems nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Verfahrensfehler wegen schlafendem Geschworenem
Der Fall liegt aber jetzt wieder beim Landesgericht Krems, das sich nach einem Protokollberichtigungsantrag der Verteidigung mit einem angeblich schlafenden Geschworenen während des Prozesses befassen muss. Der OGH verhandelt kommende Woche über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten.

"Der schläft!"
"Der schläft, das kann es nicht sein", habe Nikolaus Rast, Anwalt des Verdächtigen, damals im Prozess angemerkt. Die Richterin habe den Geschworenen ermahnt, nun werde erläutert, welche Worte damals gefallen seien.

Prozess verzögert sich
Geklärt werden solle, wie die Causa um den offenbar eingeschlafenen Geschworenen beim Prozess im Mai in der Niederschrift Eingang findet. Rast meinte, dies werde einige Zeit dauern, im Frühling dann der Akt wohl wieder zum OGH gehen. Erst dann könne eine Berufungsverhandlung abgehalten werden.

Kritik an Laiengerichtsbarkeit
Rast übte zudem Kritik an der Laiengerichtsbarkeit, die "nicht mehr zeitgemäß" sei. "Noch dazu, wo wir perfekt ausgebildete Richter haben", so der Anwalt. Acht Leute entscheiden bei einem Verbrechen wie Mord "völlig alleine" über Schuld bzw. Schuldlosigkeit des Angeklagten. Rast zog einen pointierten Vergleich aus der Medizin, in Anlehnung an die Vorgabe Einzelrichter, Schöffen-bzw. Geschworenensenat: "Sie haben Schnupfen, der Arzt alleine behandelt sie. Bei Grippe holt sich der Mediziner noch zwei Personen aus dem Volk dazu, und bei einem Herzinfarkt entscheidet nur das Volk wie vorzugehen ist."