15 Jahre Haft

„Horstl, jetzt schieß’ endlich"

15.06.2009

Der Verhandlungssaal war brechend voll. Als der Angeklagte über seine Tat sprach, wurde es grabesstill im Raum – und der Täter weinte leise.

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© Lisi Niesner/TZ ÖSTERREICH
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„Der Rudi hat gebettelt, regelrecht bekniet hat er mich, zu helfen. Er wollte sich erschießen, wegen seiner Krankheit, weil er bald sterben müsste und der Lebensversicherung, die seiner Familie finanziell helfen sollte. Aber es müsse wie Raubmord aussehen. Ich sollte danach alles wegräumen.“

War es Mord?
Aber es kam anders. Nach zwei Anläufen hatte dann doch der Angeklagte den Finger am Abzug. Nach einem Probeschuss in die Luft will Todesschütze Horst Sch. (36) die Waffe in die Wiese im Weinberg hinter Bad Pirawarth gelegt haben. Man diskutierte, wo Pecker sich erschießen soll – im geschenkten BMW? „Nein, dann ist überall Blut, das Auto so unverkäuflich“, habe das Opfer gemeint – eher der Angeklagte, glaubt das Gericht Klosterneuburg.

Vor dem hatte sich gestern der Lagerarbeiter wegen seiner tödlichen Schüsse im vergangenen Oktober zu verantworten. Zehn Geschworene mussten entscheiden, ob die Schüsse auf den Trafikanten Rudolf Pecker Mord oder Tötung auf Verlangen waren. Der Unterschied? Für Tötung auf Verlangen gibt es bis fünf Jahre, für Mord bis zu lebenslanger Haft.

Gestanden
Dass er den Freund erschossen hat, gestand Horst Sch. „Aber als Freundschafts-Tat“, formulierte Verteidiger Harald Ringelhahn. Unter Weinkrämpfen schilderte der des Mordes Angeklagte dann die furchtbaren Minuten vor und nach den Schüssen.

Augen zu
Rudolf Pecker (39), das Opfer, habe Sch. die Pistole in die Hand gedrückt. „Es ist nichts dabei, ziel und drück’ ab“, habe Pecker auf den Freund eingeredet, sich hingekniet. „Horstl, schieß’ – mach die Augen zu, aber schieß’ endlich.“ Das tat Sch. dann auch. Augen zu – den Abzug durchgezogen. Dann sah er Pecker stürzen und wie der ihm zuvor aufgetragen haben soll, schoss Sch. ein zweites Mal, diesmal in den Kopf.

Kein Grund zu sterben
Petra Pecker, die Witwe des Toten, glaubt dem Angeklagten nicht. „Der war nie Rudis bester Freund“, hält sie fest. Von Schulden des Mannes – 220.000 Euro – weiß sie nichts. Von der Pistole schon. Die habe er nach einem Überfall auf seine Trafik zwei Monate vor seinem Tod legal erworben. Und sonst wäre es dem Gatten „gut gegangen, er hatte keinen Grund, früher sterben zu wollen“. So bleibt nur Eigennutz, der Sch. zum Todesschützen werden ließ – Bargeld, Schmuck, zwei BMW. So sah es Staatsanwalt Wolfgang Pekel – er klagte auf Mord.

Dem schlossen sich die Richterin und die Jury an. Das Urteil: 15 Jahre Haft – nicht rechtskräftig.

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