Behörden unter Druck

Josef F. war verurteilter Sexualstraftäter

29.04.2008

Josef Fritzl ist vermutlich ein verurteilter Sexstraftäter, dennoch durfte er die drei Kinder adoptieren. Grund: Seine Schuld ist getilgt.

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Dreimal erzählte Josef Fritzl den Behörden die obskure Geschichte seiner Tochter, die bei einer Todessekte sei und ihnen, den Großeltern, ihre Kinder vor die Tür gelegt hätte. Dreimal schöpften die Behörden keinen Verdacht und glaubtem ihm. Auch den Sozialarbeiterinnen, die die Familie regelmäßig - mindestens 21 Mal - besuchten, fiel nichts Verdächtiges auf. Denn Josef Fritzl war ein guter Schauspieler.

Josef F. aktenkundiger Sex-Täter!
Doch er war nicht nur das: Er soll auch ein verurteilter Vergewaltiger sein. Der nette "Adoptivvater" soll bereits in den 1970er-Jahren wegen eines Sexualdeliktes verurteilt worden sein. Er soll damals in die Wohnung einer Frau eingedrungen sein und sie missbraucht haben. Außerdem stand Fritzl zweimal im Verdacht, bei Gasthäusern an Brandstiftungen beteiligt gewesen zu sein.

Vorwurf 1: Vergangenheit nie überprüft
Die Frage, die sich dadurch stellt, ist: Warum haben die Behörden nicht wenigstens die Vergangenheit der Adoptiveltern überprüft? Die zuständige Landesrätin Gabriele Heinisch-Hosek: "Die beiden Großeltern waren nicht auffällig und laut Gesetz haben die Angehörigen Vorrang, wenn es um Adoption geht." Doch die "Angehörigkeit" wurde nie bewiesen. Denn der Brief der Mutter, der den Kindern beigelegt war, gilt vor Gericht nicht als Beweis. Die Kinder waren offiziell "Findelkinder".

"Sauberes" Leumundszeugnis
Offenbar wurde von den Adoptiveltern entgegen erster Informationen der Polizei zwar doch ein Leumundszeugnis verlangt, doch dieses war "sauber". Die Schuld von Josef F. war 1994 bereits getilgt und wurde deswegen aus den Akten entfernt. Aus dem Justizministerium heißt es, dass dies zwar ein äußerst bedauerlicher Fall sei, es aber dennoch keinen Grund gebe, wegen dieses Einzelfalls, das gängige Recht zu ändern.

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Josef F. in Thailand/ (c) CEN

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Josef F. bei seinem Thailand-Urlaub. (c) actionpress

Tochter als "Rabenmutter" hingestellt
Das erste Kind landete am 19. Mai 1993 vor der Haustüre der Familie. Mit dabei war auch ein Brief der vermeintlichen Mutter. In diesem Brief deutete sie an, dass sie sich nicht um das Kind kümmern wolle, weil sie bereits zwei Kinder habe. Es waren außerdem Tag und Uhrzeit der Geburt der Babys vermerkt. Der Vater verbreitete daraufhin Gerüchte über eine mögliche Mitgliedschaft in einer Sekte. Die Polizei erstattet sogar Anzeige gegen sie, wegen im Stich Lassen von Unmündigen. Sie wird gesucht, aber nie gefunden. Die Tochter wird somit als Rabenmutter hingestellt.

Vorwurf 2: Briefe nie untersucht
Warum wurden diese Briefe nie genauer analysiert? Sie waren laut Bezirkshauptmann Lenze eine Art "Hilferuf". Auch hier weist die eine Behörde, die Jugendwohlfahrt, die Schuld von sich. "Das ist nicht die Zuständigkeit der Jugendbehörde, denn Findelkinder sind zuerst Sache der Exekutive", so Heinrich-Hosek.

Das erste Kind wurde somit rechtsmäßig von der Familie Fritzl adoptiert - ohne Überprüfung der Vorvergangenheit des "Adoptivvaters" und - ohne Überprüfung der Briefe der Tochter, die wie vom Erdboden verschwunden blieb.

Vorwurf 3: Behörden bei Kindesweglegung nicht hellhörig
Die zwei weiteren Findelkinder (von 1994 und 1997) werden vom Ehepaar Fritzl ein paar Jahre später in Verwandtschaftspflege genommen. Sie bekommen dadurch monatlich Geld vom Land Niederösterreich. Auch beim zweiten und dritten Kind waren wieder Briefe von der leiblichen Mutter - der verschollenen Tochter des Ehepaares - dabei. Doch auch dieses Mal schöpfte man bei der Jugendanwaltschaft in der Bezirkshauptmannschaft Amstetten keinen Verdacht. Für das zweite Kind wurden sie offiziell mit dem Sorgerecht betraut, beim dritten Kind wurde ihnen lediglich eine Pflegebewilligung erteilt. Dazu gibt es keinen Gerichtsakt.

Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, dazu: "Das ist ein Märchen. Beim ersten Mal ist es vielleicht glaubwürdig, aber nicht beim zweiten und schon gar nicht beim dritten Mal. Da hätten die Behörden hellhörig werden müssen."

Oma als "fürsorgliche Erzieherin"
Statt genauer nachzuforschen wurde lediglich überprüft, wie es den Kindern gehe. Insgesamt gab es 21 dokumentierte Hausbesuche. "Es haben manchmal sogar zwei Sozialarbeiterinnen Kontakt gehabt. Fest stand, dass die Oma eine äußerst fürsorgliche Erzieherin und Großmutter war. Dadurch ist nicht im geringsten der Eindruck entstanden, das etwas nicht im Lot wäre", so Hans-Heinz Lenze von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten. Die Pflegemutter habe an "Pflegeeltern-Ehrungen" teilgenommen, die jedes Jahr in Amstetten stattfanden. Jene Sozialarbeiterin, die am öftesten bei der Familie F. zu Hause war, berichtete nichts Negatives über die Kinder und deren Erziehung, sagte Lenze. In diesem Fall hätte man vielleicht doch etwas Detaillierter hinter die Kulissen blicken sollen.

Keine gesundheitlichen Schäden
Sicher sei, dass alle drei vermeintlichen Findelkinder nach ihrer Weglegung medizinisch untersucht wurden, meinte Lenze. Beim 1993 gefundenen Mädchen war ein schwerer Herzfehler festgestellt worden, woraufhin das Kind erfolgreich operiert wurde. Bei den beiden Pflegekindern, für die Josef K. und seine Frau monatlich Pflegegeld erhalten haben, habe es keine gesundheitlichen Auffälligkeiten gegeben, so Lenze.

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