Korneuburg

Kührer-Prozess: Hält das Urteil?

25.09.2013


Angeklagter zu lebenslänglich verurteilt - Anwalt: "Geschworene überfordert."

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© TZ ÖSTERREICH
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Das Urteil im Mord-Prozess im Fall Kührer - der Angeklagte Michael K. (51) war am Landesgericht Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden - ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Farid Rifaat meldete umgehend Nichtigkeit und Berufung an. Die Geschworenen hatten in dem Indizien-Prozess mit 7:1 Stimmen gegen den Angeklagten entschieden.

Rifaat zeigte sich von der für den komplexen Fall relativ kurzen Beratungsdauer der Geschworenen überrascht.  Er sprach im ÖSTERREICH-Interview von einer möglichen Überforderung der Geschworenen. "Schon bei dem kleinsten Zweifel an der Schuld müsste ein Beschuldigter freigesprochen werden. Im Zweifel für den Angeklagten, so lautet unsere Rechtslage. Und ich habe während der gesamten Prozesstage keinen handfesten Beweis für die Schuld meines Mandanten gesehen. Freispruch wäre die einzig richtige Entscheidung in diesem Fall gewesen", so Rifaat.

"Nach meiner Einschätzung haben wir gute Erfolgsaussichten in der nächsten, höheren Instanz. Wir kämpfen auf jeden Fall weiter", sagt Rifaat. Sein Mandant Michael K. schloss sich den Worten seines Verteidigers an. Und er betonte: "Ich habe keinen Grund gehabt, Julia was anzutun." Wenn er gewusst hätte, dass er eine Leiche im Keller hatte, hätte er sich anders verhalten.

Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug. Dort muss nun eine mögliche Nichtigkeit überprüft werden. Wenn der OGH das Urteil aufhebt, müsste der Prozess am Landesgericht Korneuburg neu aufgerollt werden - freilich mit anderen Geschworenen und Richtern.

 




 

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