Urteil

Nach Messerattacke in Anstalt eingewiesen

04.06.2019

27-Jähriger wurde in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er Zugpassagiere mit Messer attackierte.

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© Symbolbild / Getty Images
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St. Pölten. Nach einer Messerattacke auf Zugpassagiere bei St. Valentin (Bezirk Amstetten) ist ein 27-Jähriger am Dienstag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Wiener hatte zwei Männer am Heiligen Abend 2018 laut Staatsanwaltschaft "unvermittelt und ohne jeglichen Anlass" angegriffen und am Hals verletzt. Die Entscheidung des Landesgerichts St. Pölten ist rechtskräftig.

Trotz psychischer Erkrankung wenig Nachsicht

Die Geschworenen bejahten die Fragen nach versuchtem Mord und nach der Unzurechnungsfähigkeit des Wieners. Die Entscheidung der acht Laienrichter fiel jeweils einstimmig aus. Laut einem Gutachten leidet der 27-Jährige an einer paranoid-halluzinatorischen schizophrenen Erkrankung. Eine bedingte Nachsicht der Einweisung sei aufgrund des Zustandes des Betroffenen keine Alternative, sagte die vorsitzende Richterin.
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