Schüsse in Krems

Staatsanwaltschaft weist Kritik zurück

13.08.2009

Strafverteidiger fordern aktives Einbringen der Staatsanwaltschaft. Diese weist jegliche Kritik zurück.

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Die Kritik am bisherigen Ermittlungsverlauf um den tödlichen Schuss in einem Kremser Supermarkt nimmt immer mehr zu. "Es ist für mich ein Muss, dass sich die Staatsanwaltschaft in Wahrnehmung ihrer Leitungsfunktion aktiv in die Ermittlungen einbringt", meinte Richard Soyer, der Sprecher der Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen. Der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs findet es "verwunderlich", dass die zuständige Staatsanwaltschaft im gegenständlichen Fall keine gerichtlichen Beweisaufnahmen beantragt hat.

"Unabhängiger Richter"
Fuchs verweist auf den § 101 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO), demzufolge die Anklagebehörde als Leiterin des Ermittlungsverfahrens Beweisaufnahmen durch das Gericht beantragen kann, "wenn an solchen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht", wie es im Gesetzestext heißt.

"Bei großzügiger Auslegung dieser Bestimmung hätte man zur Ansicht kommen können, dass man die Einvernahmen der Polizisten einem unabhängigen Richter überlässt, was gerade in diesem Fall das Vertrauen der Bevölkerung in die Klärung des Polizeieinsatzes gestärkt hätte", sagte Fuchs.

Scharfe Kritik
Zumindest aber hätte die Staatsanwaltschaft die Erstvernehmungen nicht von Organen der Polizei durchführen lassen sollen: "Das Gesetz gibt der Staatsanwaltschaft seit 2008 die Möglichkeit, diese selbst vorzunehmen. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn das geschehen wäre, wo es doch um Vorwürfe gegen die Polizei geht. Es hätte ein besseres Bild gemacht, wenn die Staatsanwaltschaft von diesem Recht Gebrauch gemacht hätte."

Kritik äußerte Fuchs auch am Umstand, dass mit der Befragung der Polizisten, gegen die mittlerweile die Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt, tagelang zugewartet wurde, während der von ihnen angeschossene und schwer verletzte 17-Jährige längst im Spital zum Tatablauf vernommen worden war. "Das halte ich für außergewöhnlich. Das ist meines Wissens ein durchaus unüblicher Vorgang."

Die Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen hatte bereits am Mittwoch erklärt, bei den strafprozessualen Bemühungen um Klärung des Schusswaffengebrauchs, bei dem der 14-jährige Florian P. ums Leben kam, entstünde "der Eindruck, als arbeiteten Strafverfolgung und Polizei Hand in Hand, um die strafrechtliche Dimension des Vorfalles herunter zu spielen".

OStA weist Kritik zurück
Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, die als weisungsbefugte Behörde die Staatsanwaltschaft Korneuburg mit den Erhebungen um die tödliche Schussabgabe in einem Kremser Supermarkt betraut hat, lässt die Kritik am bisherigen Ermittlungsverlauf nicht gelten. "Dagegen verwahren wir uns aufs Vehementeste", so die Erste Oberstaatsanwältin und Behördensprecherin Ilse-Maria Vrabl-Sanda. Es werde "sorgfältigst ermittelt, da kann sich die Bevölkerung sicher sein".

Dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst die Einvernahmen der Polizeibeamten vorgenommen hat, sondern dies von Organen der Polizei erledigt wurde, sieht die OStA als kein Versäumnis an. "Das Ministerium hat damit das Landespolizeikommando Oberösterreich betraut, also eine gänzlich andere Organisationseinheit. Es kann daher auf keinen Fall behauptet werden, die Polizei würde gegen die eigenen Leute ermitteln", sagte Vrabl-Sanda.

"Kann nicht zur Aussage gezwungen werden"
Die Oberstaatsanwältin betonte in diesem Zusammenhang, die Anklagebehörde könne jederzeit ergänzende Befragungen in die Wege leiten und werde dies nach der Tatrekonstruktion vermutlich auch machen: "Es kann sich dabei natürlich die Notwendigkeit ergeben, dass es zu ergänzenden Beschuldigteneinvernahmen kommt."

Dem Vorschlag des Wiener Strafrechtsprofessors Helmut Fuchs, diese von einem unabgängigen Richter durchführen zu lassen, kann die OStA nichts abgewinnen: Die rechtlichen Voraussetzungen, gerichtliche Beweisaufnahmen zu beantragen, lägen im gegenständlichen Fall nicht vor.

Vrabl-Sanda verteidigte auch den Umstand, dass die beiden Polizisten erst einige Tage nach der Schussabgabe vernommen wurden: "Ein Psychologe hat die Beamten zunächst für nicht vernehmungsfähig erklärt. Es besteht kein gesetzliches Mittel, in dieser Situation jemanden zu einer Aussage zu zwingen."

Dass über den von den Uniformierten angeschossenen 17-Jährigen die U-Haft verhängt wurde, sei an sich zwar Sache des Landesgerichts Korneuburg. Vrabl-Sanda wies aber den Vorwurf zurück, es lägen keine Haftgründe vor, da bei dem Jugendlichen infolge seiner schweren Verletzung weder Tatbegehungs- noch Fluchtgefahr angenommen werden könne. Hinsichtlich der Haftfrage spiele das Vorleben des Burschen - er soll dem Vernehmen nach bei den Strafverfolgungsbehörden kein unbeschriebenes Blatt sein - "die Hauptrolle", so die Behördensprecherin

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