Mord-Prozess

Angeklagter in Steyr ohne Erinnerung

19.11.2007

Die Strategie seiner Verteidigung geht in Richtung "nicht zurechnungsfähig" und Totschlag.

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© Laila Daneshmandi
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In einem Prozess nach dem Mord an seiner 42-jährigen Ehefrau hat der angeklagte 43-Jährige am Montag im Landesgericht Steyr erklärt, er sei ohne Erinnerung an die Tat. Die Verteidigungslinie seines Rechtsanwaltes war somit in Richtung "nicht zurechnungsfähig" und Totschlag zu erkennen.

Frau erwürgt
Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, er habe Anfang Jänner in einer Kleingartensiedlung in Steyr seine Frau, die zu diesem Zeitpunkt nach einem Beinbruch bettlägerig war, mit einem Zurrgurt gefesselt, ihr einen Sack über den Kopf gestülpt und sie erwürgt. Die Polizei hatte die Leiche nach einen Hinweis seiner Exfrau gefunden. Nach einigem Leugnen legte er bei der Polizei ein Geständnis ab.

14 Mal vorbestraft
Der Mann hat insgesamt 14 Vorstrafen, unter anderem wegen schweren Raubes und Vergewaltigung. Er war 2005 bedingt entlassen worden, hatte sein Opfer kennengelernt und geheiratet. Die beiden betrieben eine kleine Gastwirtschaft. Er galt als alkoholabhängig. Der Staatsanwalt sprach dem Angeklagten jedoch ab, dass dieser zur Tatzeit volltrunken gewesen sei.

Schwer alkoholisiert
Der Angeklagte erklärte, er habe sich vor der Tat bis zu Besinnungslosigkeit betrunken. Er wisse nicht, ob er seine Frau getötet habe. Auf die Frage des Richters, ob denn jemand anderer für die Tat infrage käme, antwortete er: "Eigentlich nicht." Ein Urteil war für Dienstag geplant.

Keine Erinnerung
Der Angeklagte schilderte, er sei zuletzt extrem alkoholabhängig gewesen. Er habe jeweils zum Frühstück eine Flasche Wodka konsumiert. Auch am Tag der Tat habe er heimlich getrunken. Seine Frau, die er daheim nach einem Beinbruch gepflegt hat, habe dies bemerkt und es sei zu einem Streit gekommen. Zum Trotz habe er am Nachmittag 22 Halbe Bier und eine Flasche Wodka getrunken. Von den Ereignissen danach wisse er nichts. Er sei im Dunklen vor der Gartenhütte aufgewacht, sei hineingegangen und habe die Leiche entdeckt.

Widersprüche zum Geständnis
Als ihn der Richter auf Widersprüche zum Geständnis vor der Polizei aufmerksam machte, erklärte er, das Geständnis habe ihm die Polizei "in den Mund gelegt". Er habe damals nur seine Ruhe und seinen Alkohol sowie seine Medikamente haben wollen. Sein Verteidiger kritisierte auch, die Aussagen vor der Polizei seien "rechtswidrig" zustande gekommen, weil sein Mandant durch Alkohol und Medikamente beeinträchtigt gewesen sei.

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