Kein Zusammenhang mit Tod des Patienten

Arzt ging während OP - das ist seine Erklärung

23.05.2020

Nun spricht der Mediziner, dessen Patient verstarb, nachdem er den OP-Saal verlassen hatte, weil er in seine Privatordination gerufen wurde. Er reicht nun Klage gegen die Kündigung ein.

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© Kepler Universitätsklinikum
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Der Arzt, der Anfang Mai im Linzer Kepler Uniklinikum (KUK) während einer Operation das Spital verlassen und dessen Patient den Eingriff nicht überlebt hatte, hat gegen seine fristlose Entlassung Klage eingereicht. Einerseits hätte eine Obduktion ergeben, dass das Verhalten des Arztes nicht in Zusammenhang mit dem Tod gestanden sei. Andererseits hätte eine Entlassung sofort erfolgen müssen.
 
Er hätte den OP-Saal nicht verlassen sollen, sagte der langjährige Mediziner im Interview mit mehreren Medien. Dennoch stünde das Ableben des 77-Jährigen nicht im Zusammenhang mit seiner Abwesenheit, wie eine spitalsinterne Untersuchung ergeben habe. Der Arzt-Anwalt Klaus Dorninger sah darin einen triftigen Grund, warum einerseits die Entlassung vor dem Arbeitsgericht nicht halte. Andererseits habe sein Mandant, für den die Unschuldsvermutung gilt, aus dem selben Grund auch vor den Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen grob fahrlässiger Tötung nichts zu befürchten.
 

Arzt wollte nur helfen

 

"Ich hatte an diesem Tag Corona-Bereitschaft", sagt er. "Das heißt, ich war in der Freizeit und hätte nur ins Krankenhaus kommen müssen, wenn ein Ärzteteam wegen einer Corona-Infektion ausfällt. Ich habe zugesagt, weil ich helfen wollte." Ferdinand Waldenberger, Ärztlicher Direktor der Klinik, hält gegen diese Darstellung. Der Arzt sei in Bereitschaft, also im Dienst gewesen. Das sei keine Freizeit.
 
 
Als Chirurg in Bereitschaft hätte er auch ablehnen können, als ihn daheim das Spital telefonisch über den anstehenden heiklen Eingriff bei einem Aortenriss informierte. Dem pflichtete Ferdinand Waldenberger, ärztlicher Leiter des KUK, auch bei. Dennoch trage er als Oberarzt ab der Zusage die volle Verantwortung für die Operation. Das Verhalten des Arztes sei laut Waldenberger ein "massiver Vertrauensbruch gegenüber dem Patienten und gegenüber dem Spital".
 
Die Klinikleitung hatte den Oberarzt drei Tage nach dem Vorfall offiziell suspendiert und weitere drei Tage später erst entlassen. Darin sah Anwalt Dorninger einen Fehler, da eine Entlassung sofort hätte erfolgen müssen. Laut KUK-Leiter Waldenberger habe man die Entlassung erst am Montag ausgesprochen, um dem Mediziner Gelegenheit für eine ausführliche Stellungnahme zu geben, die er am Wochenende verfasst hatte.
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