220 Euro

Geldstrafe für unerlaubtes Taubenfüttern

10.09.2009

Eine hartnäckige Tierfreundin muss zahlen weil sie gegen das Taubenfütter-Verbot verstoßen hat.

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© sxc
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Das unerlaubte Füttern von Tauben kommt einer 68-jährigen Pensionistin aus Ansfelden bei Linz in Oberösterreich teuer. Bereits vor Jahren hat die Stadt ein diesbezügliches Verbot verhängt, gegen das die Frau hartnäckig verstoße. Nach einem neuerlichen Vergehen diese Woche soll sie nun 220 Euro Strafe zahlen.

Frau setzte sich über Verbot hinweg
Bereits mehrmals sei die Tierfreundin vonseiten der Stadtgemeinde darauf hingewiesen worden, das Füttern der Vögel zu unterlassen. Zuletzt wurde sogar eine Mediatorin im Jänner eingeschaltet, um auf die Frau einzuwirken. Das Gespräch habe Ansfelden mehrere hundert Euro gekostet, so die Gemeinde. Doch die Bemühungen blieben ohne Erfolg - die betagte Dame habe sich weiter über das Taubenfütterungsverbot hinweg gesetzt.

Bürgermeister Walter Ernhard (S) ist nach eigener Aussage darum bemüht, dass die Situation nicht noch verfahrener wird. So kündigte er an, dass eine Haftstrafe bei Nichtzahlen der 220 Euro "nur das allerletzte Mittel" sein könne. Er schlägt vor, den Geldbetrag abzuarbeiten, so könnte die 68-Jährige zum Beispiel von Taubenkot verunstaltete Denkmäler reinigen.

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