Kloster will Opfer nicht entschädigen

Steuerzahler soll für Sex-Pater blechen

05.05.2018

Ein Ex-Benediktiner sitzt als Sex-Täter in Haft, das Kloster zieht sich aus Verantwortung.

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© HANNES MARKOVSKY
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Ein Missbrauchsfall durch Würdenträger der katholischen Kirche wird erneut die Gerichte beschäftigen. Das erste von Dutzenden Opfern im Sex-Skandal rund um das Benediktinerstift Kremsmünster klagt zivilrechtlich auf 95.000 € Schadenersatz.

Dr. August M. – im Orden Pater Alfons – sitzt zwölf Jahre Haft ab. Der frühere Internatsleiter des Stiftsgymnasiums wurde in 24 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs an seinen Zöglingen verurteilt. Er vergewaltigte und folterte sie, drohte, sie zu erschießen, und führte ein regelrechtes Terror-Regime, an dem sich auch Mitbrüder beteiligten. Ein früherer Schüler leidet bis heute unter einer Persönlichkeitsstörung. Auf Anraten einer Kommission und als „Geste der Wiedergutmachung“ zahlte das Stift freiwillig 35.000 Euro. Doch das ist dem Betroffenen zu wenig. Er klagt auf 95.000 €.

Das Stift will nicht zahlen, beruft sich auf die Verjährung und die Tatsache, dass die Vorfälle außerhalb der Schulzeit stattfanden. Wenn überhaupt, müsse die Republik, und damit der Steuerzahler, aufkommen. Prozess Dienstag am LG Steyr.

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