Knallerei mit Maß
Wels hält an strengen Silvesterregeln fest
26.12.2025Das Verkaufsverbot von Silvesterkrachern auf öffentlichem Grund habe sich bereits bewährt.
Sicherheitsstadtrat Gerhard Kroiß und Umweltstadtrat Thomas Rammerstorfer rufen die Welser Bevölkerung zu einem sicheren und umweltfreundlichen Jahreswechsel auf. Das Verkaufsverbot von Silvesterkrachern auf öffentlichem Grund hat sich bereits bewährt. Blaulichtorganisationen und Wohnungsgenossenschaften arbeiten auch zu Silvester zusammen, um Sicherheit zu gewährleisten.
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Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ab zwölf Jahren, F2 ab 16 Jahren erworben werden. Ihre Nutzung im Ortsgebiet ist jedoch verboten, besonders in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, Tiergärten, Altstoffsammelinseln sowie Tankstellen oder leicht entzündlichen Bereichen. Illegale Nutzung kann zur Abnahme durch die Polizei, Verwaltungsstrafen bis 3.600 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen führen. Auch der Kauf im Ausland wird abgeraten, da diese Produkte oft keine CE-Kennzeichnung haben und gefährlich sein können.
Auf Tiere besondere Rücksicht nehmen
Besondere Rücksicht ist auf Tiere zu nehmen: Tierheime und Tiergärten beherbergen lärmempfindliche Bewohner. Umweltbelastungen durch Lärm, Feinstaub und Abfall sollten vermieden werden. Kroiß betont: „Feiern ist erlaubt, aber mit Verantwortung.“ Rammerstorfer ergänzt: „Was für manche Spaß ist, kann für Tiere und Natur großen Stress bedeuten.“ Rücksichtnahme bleibt oberstes Gebot.