Kamera nahm Tat auf
Pfleger missbrauchte demenzkranke Wienerin: 3,5 Jahre Haft
13.01.2026Dem 26 Jahre alten Afghanen wurde der Prozess gemacht: Er bekannte sich schuldig.
Wien. Wegen des Missbrauchs einer demenzkranken 82-Jährigen ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht ein Heimhelfer zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 26-Jährige hatte sich am 18. September 2025 im Zuge seiner Betreuertätigkeiten an der Frau vergangen. Aufgeflogen war der Übergriff durch eine Überwachungskamera, die der Sohn zur Sicherheit seiner Mutter installiert hatte und die die Tat aufzeichnete.
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Der 26-Jährige war als Urlaubsvertretung zu der Frau gekommen. Bereits am zweiten Tag kam es zu dem sexuellen Übergriff. "Seitdem hat sie sich um 180 Grad verändert", schilderte die Schwiegertochter der 82-Jährigen dem Schöffengericht. "Sie war wie ein anderer Mensch. Das hat sie innerlich zerrissen." Monatelang habe die Frau täglich geweint, das erlebten die Verwandten bei Besuchen und konnten das auch über die Kamera sehen. Auch die Demenz sei viel schlimmer geworden. "Aber so vergisst sie wenigstens den Vorfall", so die Schwiegertochter.
Der aus Afghanistan stammende Angeklagte, der bisher unbescholten war und seit dem Vorfall in Untersuchungshaft sitzt, bekannte sich "vollinhaltlich schuldig", wie sein Verteidiger Peter Philipp ausführte. "Er bereut das Ganze." Der 26-Jährige kam nach Österreich und machte eine Ausbildung zum Heimhelfer. Einen Dolmetscher brauchte der Mann vor Gericht nicht, er konnte sehr gut Deutsch.
Angeklagt war sexueller Missbrauch einer wehrlosen bzw. psychisch beeinträchtigten Person. Die Betroffene war krankheitsbedingt nicht in der Lage, die Bedeutung des inkriminierten Geschehens zu erfassen und sich dagegen zur Wehr zu setzen. "Es tut mir so leid, ich bin so dumm gewesen", meinte der 26-Jährige. "Ich habe es in dem Moment selbst nicht verstanden."
Drückte 37-Jährige gegen die Wand
Mitangeklagt war auch eine Nötigung. Der Mann soll Anfang 2025 eine weitere Klientin bedrängt haben, indem er die 37-Jährige gegen eine Wand drückte, seinen Kopf gegen ihr Gesicht presste, sodass sie nicht mehr ausweichen konnte, und ihr gegen ihren Willen einen Zungenkuss gab. Auch bei ihr sei der Mann aufgrund des Urlaubs ihrer eigentlichen Pflegerin gekommen. "Ich habe mich von Anfang an unwohl gefühlt", sagte die Frau im Zeugenstand.
Er habe zuerst ihre Hand getätschelt und gemeint, das mache er, damit der Patient ruhiger werde. Sie sei wegen des Kusses total schockiert gewesen. "Ich habe ihn so respektiert, wie man einen Arzt respektiert." Die 37-Jährige erkannte den Mann "zu 100 Prozent" wieder. Von dem Anklagepunkt wurde der Mann allerdings freigesprochen, da er Reisedokumente vorlegte, die zeigten, dass er zum Tatzeitpunkt in seiner Heimat in Kabul war.
Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren erhielt der Mann 3,5 Jahre Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Er muss dem Opfer 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mildernd wurde das Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel gewertet. Erschwerend waren die schweren Tathandlungen, dass er die Stellung eines Heimhelfers ausgenutzt hatte und eine besonders schutzbedürftige Person als Opfer wählte, sagte Richterin Petra Poschalko in ihrer Urteilsbegründung. "Die Tat ist als besonders verwerflich anzusehen", so die Vorsitzende.