Mit Tochter und Hund

Polizistin baut Alko-Crash gegen Brückengeländer

20.03.2024

Heikle Ermittlungen gegen eine Kollegin muss die Polizei in der Steiermark führen: Wie die Landespolizeidirektion bestätigt, baute eine Beamtin (32) am Wochenende einen spektakulären Unfall - betrunken.

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Stmk. Es geht um den Crash eines Kombi-Pkw Sonntagabend am 17. März bei einer Bahnunterführung in der Grazer Straße im südsteirischen St. Margareten bei Lebring. Wie die örtliche Feuerwehr berichtete, war ein Auto aus zunächst unbekannten Gründen in das Brückengeländer gekracht und hat sich dort verkeilt - die Bilder zeigen, wie durch die Wucht des Aufpralls der Motorraum zusammengequetscht und quasi halbiert wurde.

Die Lenkerin und ihre Beifahrerin - wie oe24 zugetragen bekam, die Teenie-Tochter (14) der Crash-Pilotin - erlitten Verletzungen unbestimmten Grades und wurden von Feuerwehrsanitätern bis zum Eintreffen des Roten Kreuzes erstversorgt.

© FF Lebring - St. Margarethen

Wie die steirische Polizei auf ihrer Homepage noch anführte, verlief "ein durchgeführter Alkoholtest positiv". Und: "Die 32-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Graz sowie der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz angezeigt." Dass es sich bei der Beschuldigten um eine Polizistin handelt, wurde zunächst nicht erwähnt, aber am Mittwoch auf oe24-Anfrage von Polizeisprecher Heimo Kohlbacher bestätigt. 

Beamtin vorläufig vom Dienst suspendiert

Keinen Kommentar gab es dann zu den Gerüchten vor Ort, dass es sich bei der Polizistin um eine Diensthundeführerin handelt, die Frau rund ein Promille intus hatte und dass auch ihr Diensthund mit im Unfallwagen gewesen war, wobei der Vierbeiner nach der Karambolage verwirrt auf der Straße herumlief und eingefangen werden musste.

Wiederum bestätigt wurde, dass gegen die Kollegin Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr laufen und dass die mutmaßlich begangenen Verwaltungsdelikte (Alk am Steuer und mögliches Schnellfahren, Anm.) von der BH "bearbeitet" werden. Zudem wurde die 32-Jährige, so Sprecher Kohlbacher, vorläufig vom Dienst suspendiert, bis nach Abschluss des Strafverfahrens disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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