Strafmaß um 2 Jahre verringert

Großvater missbrauchte Enkelin: Oberlandesgericht verhängte mildere Strafe

07.08.2019

Das Strafmaß für den 71-jährigen Angeklagten wurde bei einer Berufungsverhandlung in Salzburg um zwei Jahre verringert.

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© Symbolbild / Getty Images
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Salzburg. Ein wegen sexuellen Missbrauchs an seiner siebenjährigen Enkelin verurteilter Pensionist hat am Mittwoch bei einer Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichtes Linz (OLG) in Salzburg eine mildere Strafe erhalten. Der 71-Jährige, der im Februar am Landesgericht Salzburg zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war, erhielt aufgrund der überwiegenden Milderungsgründe vier Jahre unbedingt.
 
Die Strafe des Erstgerichts für den bisher unbescholtenen Pensionisten hat der Berufungssenat des OLG damit um zwei Jahre verringert, der Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wurde nun unterschritten. Dem Pensionisten wurde eine außerordentliche Strafmilderung gewährt, weil die Milderungsgründe deutlich überwiegen, hieß es. Berücksichtigt worden sei das Alter des Angeklagten, die lange Lebenszeit in Unbescholtenheit und der Umstand, dass die Tat aus dem Jahr 2010 bereits einige Jahre zurückliegt. In diesem Zeitraum habe sich der Beschuldigte wohl verhalten. Zudem habe er die Opferansprüche beglichen.
 
Der Angeklagte erklärte im erstinstanzlichen Prozess, er habe damals ein "Blackout" gehabt und die Siebenjährige, die im Bett der Großeltern übernachten durfte, mit seiner Frau verwechselt. Sein "Blackout" führte der Mann auf seinen Alkoholkonsum zurück. Er habe zuvor "drei oder vier halbe Bier" getrunken und vermutlich an diesem Tag auch Medikamente genommen. Als er vom Wirtshaus heimkam und sich ins Ehebett legte, "habe ich nicht gewusst, dass auch die Enkelin da war". Er habe geglaubt, dass er die Handlungen, die einem Beischlaf ähnelten, an seiner Frau vorgenommen habe. Der Verfahrenshelfer hatte erklärt, dass sich der Beschuldigte reumütig geständig zeige.
 
Laut Staatsanwaltschaft leidet das Opfer, das jetzt 15 Jahre alt ist, an den schweren psychischen Folgen der Tat. Es handelt sich um eine posttraumatische Belastungsstörung.
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