Bewilligung entzogen

Semmering-Basistunnel: Nacktprotest erfolgreich

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Die Bewilligung wurde nach Naturschutzgesetz aufgehoben.
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Das endlose Hick-Hack um den Semmering-Basistunnel ist um eine Facette reicher. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Bewilligung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz aufgehoben. Ein Einspruch wegen der Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz wurde hingegen zurück gewiesen, teilte das Gericht am Donnerstag in einer Aussendung mit.