Drama unter Asylwerbern

Sex-Opfer rächt sich an Vergewaltiger

19.09.2016

Nach angeblicher Vergewaltigung durch Mitbewohner stach Marokkaner mit Messer zu.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ ÖSTERREICH / Artner
Zur Vollversion des Artikels

WEGA-Einsatz in einer Flüchtlings-WG: Die Polizeisondereinheit nahm Sonntagnacht einen marokkanischen Asylwerber (45) fest. Er soll seinem 27-jährigen Mitbewohner wortlos ein Taschenmesser mit einer acht Zentimeter langen Klinge in die Brust gerammt haben.

Das Opfer erlitt lebens­gefährliche Schnittverletzungen und wurde blutüberströmt von den anderen WG-Bewohnern aus dem Wohnhaus getragen und in den alarmierten Rettungswagen gehievt. Es konnte von der Polizei schon befragt werden und gibt an, nicht zu wissen, wieso es attackiert wurde.

Rache als Tatmotiv für 
Attacke mit Messer

Die Vorgeschichte: Der Marokkaner ließ sich am Tag der Tat in einem Krankenhaus untersuchen. Er meinte, er sei vergewaltigt worden.

Die Geschichte, die der 45-Jährige den Ärzten erzählte: Er habe mit zwei Männern in einer Wohnung in Ottakring eine Limonade getrunken. Anschließend sei er sehr stark benommen gewesen.

In diesem Zustand hätten sich dann die Männer an ihm vergangen. Als er mit starken Schmerzen wieder zu Bewusstsein kam, schleppte er sich sofort in das Krankenhaus. Jetzt prüft die Polizei einen Zusammenhang zwischen den beiden Fällen – der Vergewaltigung und der Messerattacke. Mögliche Erklärung: Der Angriff war ein Racheakt.

Identitätsfeststellung des Täters problematisch

Ein großes Problem der Behörden war es, die Identität des Messerstechers zu klären. Die WG-Bewohner hatten der Po­lizei versichert, dass es sich bei ihm um einen Marokkaner handelt. Offiziell schien er aber als 35-jähriger Syrer auf. Gegenüber der Polizei sagte der 45-Jährige schließlich, dass er sich bei seiner Einreise als Syrer ausgegeben habe, weil er sich dadurch bessere Chancen für sein Asylverfahren erhoffte. „Dem Verdächtigen ist die Tat bewusst, er will sich aber weder zur Messerattacke noch zu der Vergewaltigung äußern“, sagt Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Für beide Männer gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Vollversion des Artikels