Schadenersatzforderung

Als Pflegekind missbraucht: Steirer will Geld vom Land

17.05.2018

52-Jähriger will mit Aufforderungsschreiben 500.000 Euro und Haftung für Folgekosten.

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© Getty Images (Symbolbild)
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Ein ehemaliges Pflegekind, das in den 1970er- und 1980er-Jahren von seiner Pflegemutter gequält worden sein soll, will vom Land Steiermark 500.000 Euro Schadenersatz. Der heute 52 Jahre alte Mann war als Kind 15 Jahre lang bei einer wegen Mordes verurteilten Frau untergebracht. Vergangene Woche erhielt der steirische Verfassungsdienst das Aufforderungsschreiben mit der Bitte um Schadenersatz.

Massive Misshandlungen

In dem 19 Seiten langen Schreiben - es liegt der APA vor - fordert der Steirer Schadenersatz für die jahrelangen Qualen: "Ich wurde auf diesem Pflegeplatz massiv misshandelt und missbraucht", klagt er. Von täglichen Schlägen, verschimmeltem Essen und Maßnahmen wie ans Bett fesseln, um nicht weglaufen zu können, ist die Rede. "Die Pflegemutter hat mir die Milchzähne mit einer rostigen Zange gerissen, ich musste das Blut am Boden aufwischen und dergleichen mehr."

Die Pflegemutter habe sogar einen Hund so abgerichtet, dass er auf ihn aufpasst. "Falls ich aufstehen würde, sollte er mich dann beißen. Einmal habe ich versucht, zu entweichen, der Hund biss mich daraufhin auf den linken Unterkiefer, eine Narbe, die ich heute noch habe", ist dem Schreiben zu entnehmen. Das Jugendamt im südsteirischen Leibnitz soll davon gewusst haben, dass es sich bei der Pflegemutter um eine verurteilte Kindesmörderin handelte.

Aufforderungsschreiben

Beim Verfassungsdienst des Landes bestätigte man, dass vergangenen Donnerstag das Aufforderungsschreiben eingelangt ist. Amtsleiterin Waltraud Bauer-Dorner erklärte auf APA-Nachfrage, dass der Fall nun in den kommenden drei Monaten "sachlich und rechtlich geprüft" werde. Anschließend kann der Steirer mit einem Antwortschreiben rechnen. Sollte es negativ ausfallen, habe er die Möglichkeit, eine Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark einzureichen, schilderte Bauer-Dorner.

Neben den 500.000 Euro Schadenersatz hat der 52-Jährige auch die Haftung für alle zukünftigen oder derzeit noch nicht bezifferbaren Schäden durch noch offene medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen verlangt. Bereits im Vorjahr war der Steirer mit seinem Fall an die Öffentlichkeit getreten und auch die Volksanwaltschaft hatte sich eingeschaltet.

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