Seltsame Vorschrift

Graz: Blaulicht-Strafe für Grünes Kreuz

06.09.2010

Ohne steirische Blaulicht-Bewilligung unterwegs: 120 Euro Strafe.

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Vorschrift ist Vorschrift, so seltsam sie auch sein mag. Ergo muss der Lenker eines Rettungsautos vom Grünen Kreuz Niederösterreich nun eine Geldbuße berappen, da er in der Steiermark mit Blaulicht unterwegs gewesen ist. Ihm fehlte die notwendige "Bewilligung zur Führung des Blaulichtes für das Bundesland Steiermark“, wie es in der Begründung des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) so schön heißt. Dass der Retter natürlich eine Bewilligung aus Niederösterreich besitzt, spielt keine Rolle. Gesetzestreu hätte man eine vom steirischen Landeshauptmann einholen müssen. Macht 100 Euro für das "Ungehorsamsdelikt“ (!) und 20 Euro an Verfahrenskosten.

Geldstrafe
Der kuriose Fall beginnt im Herbst 2008: Der Lenker des Grünes Kreuz-Gefährts mit Schwechater Kennzeichen brauste am 17. Oktober zu Mittag über die B 70 bei Lieboch (Bezirk Graz-Umgebung). Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass die Scheinwerfer und Leuchten am Auto nicht bewilligt waren. Prompt erhielt das Grüne Kreuz eine Geldstrafe von 100 Euro.

Berufen
Das ließ sich der Rettungsdienst nicht bieten und ging in Berufung. Argument: Blaulicht etc. sind in Niederösterreich schon längst sowie anstandslos bewilligt worden. Das stimmt zwar, bloß ticken Gesetzgeber und Länder anders. Im Sanitätergesetz sind nämlich nur Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hospitaldienst, Rotes Kreuz, Bundesheer etc. nicht aber das Grüne Kreuz namentlich angeführt. Deshalb fallen die Rettungsfahrzeuge in Gelb-Grün nicht unter die Ausnahmebestimmungen. "Es bedarf einer Bewilligung durch den Landeshauptmann“, stellt der Verwaltungssenat klar. In Niederösterreich, in der Steiermark und so weiter. Die Berufung der Retter in Grün wurde abgelehnt.

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