"Brutale" Polizei

Festnahme eines Tiroler Lehrers war rechtswidrig

03.07.2008

Ein Tiroler Lehrer fühlte sich von zwei Polizisten brutal behandelt - er zog vor Gericht und bekam Recht.

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Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Tirol hat am Donnerstag die Festnahme eines Lehrers in Innsbruck durch zwei Polizeibeamte für rechtswidrig befunden. "Durch die Festnahme sowie durch die Anhaltung wurde der 47-Jährige Pädagoge in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt", meinte Vorsitzender Albin Larcher. Zudem sei der Mann durch das Anlegen von Handfesseln in seinem Recht, keiner unmenschlichen Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden. Dem 47-Jährigen wurden rund 1.480 Euro Aufwandsentschädigung zugesprochen.

Unterhaltung mit zwei Mädchen
Der Pädagoge hatte eine Beschwerde gegen eine erniedrigende und brutale Behandlung durch die beiden Polizisten im Zuge der Festnahme beim UVS eingebracht. Der Vorfall hatte sich in der Nacht auf den 23. März gegen Mitternacht ereignet. Der Lehrer hatte in Begleitung zweier Freunde ein Lokal in der Innsbrucker Bogenmeile verlassen. "Vor dem Lokal beobachteten wir dann, wie zwei Polizisten zwei Radfahrerinnen ein Strafmandat ausstellten", schilderte er. Nachdem die Amtshandlung zu Ende gewesen sei, habe er sich dann mit den beiden Mädchen unterhalten. Die beiden Beamten sollen nach etwa 15 Minuten den Mann mit den Worten "Sie dürfen hier nicht stehen" angewiesen haben, die Szenerie zu verlassen.

"Innerhalb von zwei Sekunden am Boden"
Als sich der 47-Jährige ausweisen wollte, sei es dann zu einem Gerangel gekommen. "Ich bin innerhalb von zwei Sekunden am Boden gelegen", gab dieser an. Der Pädagoge sagte aus, dass ihn die Beamten unter anderem mehrmals zu Boden gerissen und ihn mit Handschellen gefesselt auf dem Asphalt rund 15 Minuten bis zum Eintreffen eines Arrestantenwagens festgehalten hätten.

Beschuldigten verweigerten Aussage
Die beiden beschuldigten Beamten machten bei der Verhandlung am Donnerstag von ihrem Recht Gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen. Gegen sie wurde bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Verfahren wegen Körperverletzung eröffnet. Der Richter verlies daher den nach der Verhaftung erstellten Bericht. Die Beamten gaben demnach an, dass der mit 1,1 Promille alkoholisierte Lehrer sie bei der Amtshandlung gestört hätte. Nach mehrmaliger Aufforderung, den Ort zu verlassen, hätte er sich geweigert sich auszuweisen. Nachdem sie den Pädagogen um 0.26 Uhr festgenommen hätten, habe dieser mehrmals in den Einsatzwagen gespuckt. Aus diesem Grund hätten sie einen Arrestantenwagen anfordern müssen.

Rechtswidrige Festnahme
"Die Festnahme war rechtswidrig, da aus dem Organmandatblock eindeutig hervorgeht, dass die Amtshandlung gegen die beiden Radfahrerinnen um 0.11 Uhr beendet war", erklärte der Vorsitzende. Die Verhaftung des 47-Jährigen sei jedoch erst rund 15 Minuten später erfolgt. Die Beamten hätten die Einmischung des 47-Jährigen jedoch als Grund für die Festnahme angegeben. Zudem sei das Anlegen von Handschellen nicht ausreichend konkretisiert worden. "Das Fixieren der Hände schließt ein, dass es zu Handgreiflichkeiten kommt", meinte Larcher.

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