Fahrlässige Tötung

Tod in Schubhaft: 2 Amtsärzte verurteilt

17.03.2014

Häftling starb an Herzinfarkt - je 15.000 Euro wegen fehlenden EKGs.

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Im Zusammenhang mit dem Tod eines tschetschenischen Asylwerbers im Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Wiener Hernalser Gürtel sind am Montag im Bezirksgericht Josefstadt zwei Amtsärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Richterin Margaretha Richter erlegte ihnen eine Geldstrafe von je 15.000 Euro (150 Tagessätze zu je 100 Euro) auf. Zudem müssen sie die Kosten des Strafverfahrens tragen.

Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die verurteilten Ärzte erbaten Bedenkzeit, der Bezirksanwalt gab zu den zwei Schuld- und zwei Freisprüchen vorerst keine Erklärung ab.

Trotz Beschwerden kein EKG
Der 35-jährige Zelimkhan Isakov war am 27. September 2012 an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem er in der Schubhaft wiederholt über gesundheitliche Probleme geklagt und neben Unterleibs- und psychischen Beschwerden auch Schmerzen in der Brust geltend gemacht hatte. Dennoch hatten die schuldig erkannten Ärzte es unterlassen, bei Untersuchungen am 14. bzw. 16. September 2012 mit einem EKG-Gerät diese näher abzuklären.

Mitangeklagte Ärztin und Psychiater freigesprochen
Eine mitangeklagte Amtsärztin wurde demgegenüber freigesprochen, weil - gestützt auf ein kardiologisches Gutachten - nach Ansicht des Gerichts im Zweifel davon auszugehen war, dass bei ihrer Untersuchung zweidreiviertel Stunden vor dem Ableben des Mannes der Infarkt auch mit einer EKG-Testung nicht mehr zu verhindern gewesen wäre. Auch ein zur Anklage gebrachter Psychiater wurde freigesprochen.

Der Psychiater, demgegenüber Isakov am 14. September ebenfalls über Brustschmerzen geklagt hatte, wurde zugebilligt, dass eine dahin gehende Untersuchung nicht in sein Fachgebiet gefallen wäre. Außerdem hätte er sich auf Basis der Krankengeschichte darauf verlassen können, dass sich die Amtsärzte der Problematik annahmen. Er wurde daher freigesprochen.

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