Wien Praterstern

Tödlicher Messerstich nicht als Mord angeklagt

11.05.2016

Ein Serbe rammte einem Algerier die Klinge ins Auge und in den Oberkörper.

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© TZOe Fuhrich
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Ende Mai muss sich jener Mann im Straflandesgericht verantworten, der in der Nacht auf den 11. September 2015 am Wiener Praterstern zwei algerische Asylwerber niedergestochen haben soll. Dem Älteren der beiden versetzte der 40-Jährige laut Anklage einen Stich in den Oberkörper und einen weiteren ins Auge. Der 37-Jährige verblutete. Überraschenderweise lautet die Anklage nicht auf Mord.

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Die Staatsanwaltschaft wirft dem massiv, hauptsächlich wegen Suchtgiftdelikten vorbestraften Serben absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge vor. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass ihm im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist. Bei Messerstichen in Brust und Auge erscheint diese Sichtweise doch eher eigenartig. Obendrein hatte der 40-Jährige zunächst dem Begleiter des ums Leben gekommenen Algeriers die Klinge seines Messers in den Bauch gerammt. Der 35-Jährige lief noch rund 150 Meter vom Tatort davon, ehe er zusammenbrach. Der jüngere Algerier überlebte seine schweren Verletzungen nur deshalb, weil er rasch ins Spital gebracht und im UKH Meidling notoperiert wurde.

Die beiden Algerier hatten einen Streit beobachtet, den der Angeklagte im Bahnhofsbereich mit einem offenbar süchtigen Pärchen austrug. Die Frau hatte den 40-Jährigen zunächst um Feuer gefragt und dann "Substi" (das Drogenersatz-Präparat Substitol, Anm.) erbeten. Es kam zu einem Handgemenge, schließlich zu Ohrfeigen und Schubsereien. Als sich der 40-Jährige entfernte, liefen ihm die Algerier nach, weil sie ihn zur Rede stellen bzw. die Polizei einschalten wollten. Sie riefen ihm nach, er solle stehenbleiben, worauf sich ihnen weitere Nordafrikaner anschlossen.

Internationaler Haftbefehl
Schließlich holten die beiden Männer den Serben ein, der darauf ein Messer zückte, obwohl er - wie er später in seiner polizeilichen Einvernahme zugeben musste - bei den Algeriern keine Waffen wahrnahm. Nachdem er die beiden niedergestochen hatte, ergriff er die Flucht und setzte sich in seine ursprüngliche Heimat ab. Als er dort erfuhr, dass nach ihm mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet wurde, kehrte er nach Wien zurück, wo er sich am 21. Oktober der Polizei stellte.

Der Angeklagte hat bisher Notwehr geltend gemacht. Er behauptet, er sei von vier bis acht Nordafrikanern umzingelt und von einem Mann von hinten angegriffen worden. Um diesen abzuwehren, habe er von seinem Messer Gebrauch gemacht. Die Verhandlung ist auf zwei Tage (24. und 25. Mai) anberaumt, es sind zahlreiche Zeugen und mehrere Sachverständige geladen.

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