Prozess in Wien

Verschmähte Liebe: Wiener zündete Haus an

01.02.2017

Das Paar hatte einander beim Alkoholentzug kennengelernt.

Zur Vollversion des Artikels
© TZOe Lisi Niesner
Zur Vollversion des Artikels

Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch das unschöne Ende einer Beziehung verhandelt worden, die bei einem gemeinsamen Alkoholentzug auf der Baumgartner Höhe begonnen hatte. Als seine Angebetete nichts mehr von ihm wissen wollte, steckte ein 41-Jähriger deren Haus in Brand. Dafür wurde er nicht rechtskräftig zu 22 Monaten Haft verurteilt.

Während das nicht zur Verhandlung erschienene Opfer bei der polizeilichen Einvernahme nur von "Freundschaft" sprach, gab der Arbeitslose an, über mehrere Wochen bei ihr geschlafen zu haben. Als sie von ihm nichts mehr wissen wollte, konnte er dies allerdings nicht akzeptieren, schickte Hunderte SMS und rief die ganze Nacht hindurch an. Dabei soll er auch damit gedroht haben, seiner "Ex" das Haus anzuzünden.

Feuer gelegt

Dies setzte er am 2. November laut Anklage auch in die Tat um. Er klingelte in aller Frühe an der Tür, klopfte an die Fenster, wurde aber nicht eingelassen. Als das Opfer glaubte, ihr Stalker wäre endlich gegangen und sie könne das Haus verlassen, wurde sie vom 41-Jährigen an den Haaren ins Haus gezogen und lautstark bedrängt, die Beziehung fortzuführen.

Der Frau gelang es schließlich, aus dem Haus zu schlüpfen und per Telefon die Polizei zu verständigen. Als Zeugen aufmerksam wurden, ließ der Tobende von ihr ab, legte aber mit einer Flasche Feuerzeugbenzin im Ober- und Erdgeschoß Feuer, das glücklicherweise rasch gelöscht wurde.

Erinnerung beeinträchtigt

Während des Prozesses hatte der Mann deutliche Schwierigkeiten, Fakten wie die auch per SMS ausgestoßenen Drohungen sowie die beharrliche Verfolgung mit seiner offenbar durch den jahrelangen Alkoholkonsum beeinträchtigten Erinnerung in Einklang zu bringen. An die zehn Mal musste Richterin Nina Steindl die entsprechenden Passagen vorlesen, bis sich der 41-jährige zu einem "kann sein" durchringen konnte.

Seit seinem 14. Lebensjahr hat seine längste nüchterne Phase lediglich drei Monate gedauert. Dreimal Kalksburg, mehrere stationäre Aufenthalte im AKH und in Ybbs, laut dem Sachverständigen Karl Dantendorfer hat der Angeklagte alles absolviert, was es in Ostösterreich gibt - erfolglos. Mit seiner "intellektuell grenzwertigen Begabung" in Kombination mit den durch den Alkohol bedingten Gehirnschäden sei wenig von dessen geistigen Fähigkeiten übrig geblieben. Dennoch sei sein Fall nicht völlig aussichtslos, meinte der Psychiater, "sonst müsste ich meinen Beruf aufgeben".

Einweisung in Entwöhnungsanstalt

Allerdings benötige der Angeklagte mehr als nur zwölf bis 16 Wochen Entzug, der danach mit einem "Baba und fall net" endet. Notwendig sei eine betreute Wohngemeinschaft und eine seinen geistigen Möglichkeiten entsprechende Beschäftigung. "Sonst ist ihm um 10.00 Uhr fad im Schädel und er holt sich vom Billa drei Doppler", meinte Dantendorfer.

Zumindest in der Haft sollte der 41-Jährige entsprechend behandelt werden, da neben der Haftstrafe auch eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher verfügt wurde. Zu den 22 Monaten wegen Brandstiftung, schwerer Nötigung und beharrlicher Verfolgung kommen noch zwei Monate, die von einer bedingt ausgesprochenen Vorverurteilung widerrufen wurden. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig, da sich der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit erbat und die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Die Fakten bezüglich Hausfriedensbruch und Körperverletzung wurden ausgeschieden, da das Opfer nicht erschienen war.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel