Urteil

Notarzt darf auf Privatparkplatz parken

14.11.2007

Ein Vorarlberger Notarzt bekam jetzt zum zweiten Mal vor Gericht Recht. Ein Rechtsanwalt hatte ihn geklagt, weil er sein Auto auf dessen Parkplatz abgestellt hatte.

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© buenas dias
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Weil er seinen Wagen im Notarztdienst auf dem Privatparkplatz eines Bregenzer Rechtsanwalts abgestellt hatte, ist ein Vorarlberger Notarzt von diesem vor Gericht zitiert worden. Auch nach einer Klärung der Umstände pochte der Anwalt auf sein Recht und klagte bis in die zweite Instanz, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten" (Mittwoch-Ausgabe). Das Feldkircher Landesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Erstgerichts: Es bestehe kein Zweifel, dass Leben und Gesundheit schützenswerter seien als der ruhige Besitz an einem Parkplatz.

Der Arzt wurde laut dem Zeitungsbericht im März 2007 im notärztlichen Nachtdienst zu einer Diabetikerin gerufen, die bewusstlos in ihrer Wohnung lag. In der für die Patientin lebensbedrohenden Situation parkte der Mediziner für rund 45 Minuten auf dem Parkplatz des Rechtsanwalts. Er stellte das Schild "Arzt im Dienst" hinter die Windschutzscheibe und eilte zu seinem Einsatz. Vor Gericht ging es vor allem um die Frage des "rechtfertigenden Notstandes", der es ermöglicht, bei einem medizinischen Notfall überall zu parken. Dieser war nach Ansicht des Gerichts gegeben, der Mediziner bekam Recht.

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