Mordprozess

Wegen Ameisenstraße: Nachbarin (72) mit Spaten erschlagen

11.03.2026

Der 53-Jährige schlug mit Fäusten und Spaten auf die wehrlose Pensionistin (72) ein

Zur Vollversion des Artikels
© APA/KARIN ZEHETLEITNER
Zur Vollversion des Artikels

Eine Ameisenstraße von einer Parterrewohnung in den ersten Stock hat im Mai 2025 die tödliche Bluttat an einer 72-jährigen Grazerin ausgelöst. Der Sohn der Nachbarin rastete völlig aus und ging auf die Frau los. Er traktierte sie mit Fäusten und Fußtritten und schlug mit einem Spaten auf die Wehrlose ein. Am Mittwoch stand er wegen Mordes vor einem Geschworenensenat. Er fühlte sich nur wegen Totschlags oder schwerer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

"Eine simple Ameisenstraße ist ihr zum Verhängnis geworden" beschrieb die Staatsanwältin den Vorfall im Vorgarten eines Mehrparteienhauses in Graz-St. Peter. Im Parterre wohnte eine 72-Jährige, die die Rasenfläche vor ihrer Wohnung gerne nützte. Sie konnte nur durch ein Fenster auf die Wiese gelangen, den Einbau einer Türe hatten einige Nachbarn verhindert.

Angeklagter: "Sie hätte Respekt zeigen sollen"

Zur Tat kam es, als der Angeklagte die Ameisenstraße suchte, die seiner Meinung nach zur Wohnung seiner Mutter geführt hat. "Plötzlich ist sie aus dem Fenster gesprungen" beschrieb er die Begegnung mit der Nachbarin. "Sie hat mich auf aggressive Weise angesprochen", schilderte er. Er schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, wobei es nach seinen Angaben dabei gar nicht um die Ameisen ging. "Sie hätte Respekt zeigen sollen", war er überzeugt. Er habe "die Kontrolle komplett verloren". Das Opfer sagte noch "wollen Sie mich umbringen" und das habe ihn "total getriggert". Er schlug und trat auf die Frau ein, dann ergriff er einen Spaten und drosch mindestens 18 Mal auf die Pensionistin ein. Die 72-Jährige wurde furchtbar zugerichtet und starb noch am Tatort.

"Ich bin in einen Kampfmodus gekommen", schilderte der Beschuldigte "es ging nicht um Ameisen oder Blumentöpfe" beteuerte er unter Tränen. "Warum haben Sie weiter auf sie eingeschlagen, als sie schon am Boden lag?", fragte die Richterin. "Ich konnte nicht aufhören, ich war im Kriegsmodus". Die Staatsanwältin sprach von einem "Overkill", wie man ihn sonst nur aus Filmen kennen würde. Der Angeklagte erwähnte immer wieder von vorausgegangenen Beleidigungen, wobei er sich außer an "Sie sind ein Problemmacher" an nichts mehr erinnern konnte.

Nach der Tat Ameisenfalle gekauft

"Was denken Sie, was passieren kann, wenn Sie mit diesem Spaten auf den Schädel eines Menschen einschlagen?", fragte einer der Richter und präsentierte den Geschworenen das immer noch blutige Tatwerkzeug. "Man kann das Leben verlieren, aber ich habe vorher nicht einmal daran gedacht, dass sie verletzt werden können". "Es wirkt vor allem so, als würden Sie sich selber leid tun", stellte der Richter fest. Nach der Tat verständigte der 53-Jährige die Rettung und ging dann einkaufen - unter anderem eine Ameisenfalle.

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung.