Mitten in Linz

Aus nächster Nähe in Hals geschossen: 17 Jahre für Nordmazedonier

Das Oberlandesgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil. 

Es bleibt bei 17 Jahren Haft wegen Mordversuchs für einen Nordmazedonier, der im Jänner des Vorjahres in Linz mit einer Pistole durch ein geöffnetes Autofenster auf den 38-jährigen Autolenker geschossen hat. Der Angeklagte hatte das spätere Schussopfer, welches schwer verletzt überlebte, zu dem Treffpunkt in Linz beordert. Der Täter wurde Wochen später schließlich in der Schweiz gefasst.

Im Prozess im Oktober hatte der 44-Jährige zwar den Schuss zugegeben, habe sich aber nur verteidigen wollen, als der Tschetschene plötzlich ein "großes Messer" gezogen habe. Hintergrund der Tat dürfte aus Sicht der Anklage gewesen sein, dass sich der Angeschossene in die Drogengeschäfte des Angeklagten einmischen bzw. ihn erpressen habe wollen. Der Angeklagte, aber auch die Staatsanwaltschaft, hatten gegen die Strafhöhe des erstinstanzlichen Urteils des Landesgerichts Linz berufen. Das Oberlandesgericht (OLG) hat das Strafausmaß am Mittwoch bestätigt.

17 Jahre Haft ausreichend

Das Geschworenengericht hatte in seinem Urteil mildernd bewertet, dass es beim Versuch geblieben war, erschwerend sah es jedoch zwei einschlägige Vorstrafen in der Schweiz sowie den Gebrauch einer Waffe an. Für die Anklagebehörde waren die 17 Jahre Haft daher nicht ausreichend.

Auch wenn er in der Tatsache geständig sei, bezeichnete der Verteidiger den Schuss als "Kurzschluss". Es sei keine "kaltblütige Tat" gewesen, begründete er vor dem OLG die Berufung gegen die hohe Haftstrafe. "Frau Richterin, ich wollte ihn nicht umbringen, ich wollte mich nur verteidigen", sagte der Täter.

"Alles in allem" sah die Richterin aber "keinen Bedarf für eine Strafmaßanpassung", so die Entscheidung. Die 17 Jahre Freiheitsstrafe sind damit rechtskräftig.

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